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Gefälschte Filesharing-Abmahnungen der „Universal Pictures International Germany GmbH“ im Umlauf

Ihr Ansprechpartner

Nach uns vorliegenden Informationen werden aktuell „Abmahnungen“ via E-Mail verschickt, die unecht sind.

Ganz offensichtlich wird hier versucht, den Anschein zu erwecken, es handele sich um eine Abmahnung der Kollegen der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte, um die Adressaten zu einer Geldzahlung in Höhe von 100,00 EUR mittels „Ukash“-Verfahren zu bewegen.

Hier der Wortlaut der uns vorliegenden E-Mail:

Betreff: Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung

„Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Universal Pictures International Germany GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 352 Js 099/82 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: aaa.bbb.ccc.dd

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 54

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 344

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch
unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 1808.2011 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de

Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, schicken Sie die 16 oder 19 stellige Voucher Nummer an unsere email Adresse mit der eingabe ihrer Aktenzeichen.

Email: i[…]

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwaltskanzlei […]

Adressaten, die eine dieser E-Mails erhalten, sollten unter keinen Umständen Zahlungen vornehmen. Innerhalb der E-Mail gibt es mehrere Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahnung nicht echt ist, wie z.B. die Absenderadresse, die wir hier nicht angeben möchten, die nicht personalisierte Anrede und die Tatsache, dass die Abmahnung überhaupt mittels E-Mail und nicht als Dateianhang verschickt wird.

Ebenso deutlich weist die Zahlungsmodalität auf einen Betrugsversuch hin. Anwaltskanzleien arbeiten – bislang nämlich nicht mit Vouchern, die zunächst gekauft werden müssen – sondern mit Überweisungen und Anderkonten. Auffällig ist weiterhin, dass jegliche Kontaktdaten der Kanzlei in der E-Mail fehlen und die angeblich getauschten Stücke nicht mit Titel und Interpret benannt sind.

Mittels dieser betrügerischen Masche wird versucht, schnell an Geld zu kommen, indem die Unwissenheit gezielt ausgenutzt wird. Das kann bei Adressaten zu Verunsicherungen führen und schadet auch dem Ansehen der Rechtsanwaltskanzlei, die in der E-Mail genannt ist. Diese vertreten grundsätzlich auch die Rechte der Universal Pictures International GmbH. Dann allerdings berechtigt! Die Kollegen haben wir selbstverständlich bereits auf Umstand hingewiesen. (cr)

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