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Focus Markenrecht
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Die Deutsche Bahn macht was sie will…..

Ihr Ansprechpartner

…und ebay interessiert es nicht.

Seit dem 06.06.08 hat die Deutsche Bahn unter dem Nick „db_bahn“ einen eigenen Account bei ebay. Sie bietet dort zahlreiche Bahnfahrkarten an, aktuell laufen 5492 Auktionen. Die Karten werden teilweise zum Festpreis angeboten, teilweise können sie ersteigert werden. Hier kam es laut einem Artikel des Spiegel zu einigen Unstimmigkeiten. Es wurden angeblich Karten zu einem Startgebot von 1 EUR angeboten, die zum Auktionsende für rund 100 EUR Höchstgebot versteigert wurden. Einen Tag später wurden genau die gleichen Tickets zum Festpreis von 66 EUR angeboten. Dies führte zu einem durchaus verständlichen Unmut der Kunden, der sich in zahlreichen negativen Bewertungen äußerte. So hat die Deutsche Bahn es zu folgendem imposanten Bewertungsprofil gebracht (Stand ca. 11.20 Uhr): 211 positive, 13 neutrale und 72 negative Bewertungen, nach der ebay-Berechnungsmethode ergeben sich 70,5 % positive Bewertungen.

Komisch. 70,5 % positive Bewertungen. Und der Laden läuft.

Zum Vergleich möchte ich einen Fall von mehreren Mandanten aus unserer Kanzlei schildern: Ein Verkäufer, seit mehreren Jahren auf ebay tätig, hat im letzten Jahr knapp 1500 Bewertungen erhalten, davon 12 neutral und 12 negativ. Er hat eine Quote von 97,9 % positiven Bewertungen. Jetzt hat ebay ihm eine „Handelsbeschränkung“ auferlegt. Er kann keine neuen Artikel mehr einstellen. Der Account liegt brach. Die Begründung hierfür lautet, die Käuferzufriedenheit habe bei ihm in den letzten 30 Tagen nachgelassen. In den letzten 30 Tagen hat er 88 positive Bewertungen, 1 neutrale und 1 negative Bewertung erhalten. Des Weiteren hat ein Käufer von 3 Artikeln für alle 3 Teile eine Unstimmigkeit gemeldet. Ein Nachlassen der Käuferzufriedenheit ist auch auf den zweiten Blick nicht erkennbar.

Der Verkäufer hatte im Vorfeld keine Ahnung von der dunklen ebay-Wolke, die sich über ihm zusammenzog. Konnte er auch nicht. Schließlich liefen seine Geschäfte wie gehabt. Es gehört zum Alltag eines jeden Händlers, sei es ein Händler mit konventionellem Ladengeschäft, ein Händler mit einem Internetshop auf eigener Seite oder ein Ebay-Händler, dass es zu Problemen bei der Abwicklung der Verträge kommt. Völlig unvorhersehbar traf ihn dann die Handelsbeschränkung.

Und dieser Verkäufer sieht sich heute auch den Fall der Deutschen Bahn an und stellt sich die Frage, was er denn falsch gemacht hat. Oder was die Deutsche Bahn denn richtig macht.

Wir können hier nur spekulieren. Die Gründe werden wohl nicht in den ebay-Grundsätzen oder den ebay-AGB zu finden sein… (ro)

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