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Focus Markenrecht
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Anonymer sucht Abmahner

Ihr Ansprechpartner

Heute in der Post:

Sehr geehrter Herr Ra.,
Sehr geehrter Herr XXX,

im Internet ist mir Ihre Homepage positiv aufgefallen und daher schreibe ich Sie hiermit mit meinem Anliegen an.

Vorab möchte ich Sie um Verständnis bitten, dass ich anonym bleiben möchte.

Aber vielleicht ist der unten geschilderte Sachverhalt für Sie interessant:

Wie Sie ja sicherlich mitbekommen haben, wird bei uns in Niedersachsen am 10. September 2006 in den Kommunen gewählt. Bei der Durchsicht der Kandidaten-Homepages ist mir eine aufgefallen, auf der jegliches Impressum oder der Verantwortliche für den Inhalt der Seite fehlt.

Auch ist der Inhalt derart gestaltet, dass die anderen Mitbewerber um das Amt des Bürgermeister in Bad XXX arg verunglimpft werden und ihr Ruf geschädigt wird.

Die Seite lautet: XXX

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich diesem Fall mittels einer Abmahnung annehmen würden.

Mit freundlichen Grüßen,
XXX

wir danken für Ihr Schreiben. Wir verstehen jedoch nicht, warum Sie anonym bleiben wollen. Schließlich haben Sie doch das redliche Anliegen, gravierende Rechtsverstöße wie jenen, den Sie uns hier melden, zu bekämpfen. Es ist absolut undemokratisch, wenn Mitbewerber um das Amt des Bürgermeisters in Bad XXX verunglimpft werden. Ihre Empörung ist absolut berechtigt.

Um als Rechtsanwalt tätig zu werden und die von Ihnen gewünschte Abmahnung zu schreiben, benötigen wir ein Mandat. Darüber hinaus benötigen wir eine Adresse, an die wir unsere Rechnungen schicken können, da zunächst einmal der Auftraggeber den Rechtsanwalt bezahlt. Das Mandat kann daher nicht anonym erteilt werden.

Es ist aber schon zweifelhaft, ob Sie, wenn Sie unser Mandant werden wollen (?), überhaupt zu einer solchen Abmahnung berechtigt sind. Oder sind Sie vielleicht der Gegenkandidat bei dieser Wahl?

Wir sehen jedenfalls keine Möglichkeit, den Bewerber um das Amt des Oberbürgermeisters in Bad XXX von uns aus abzumahnen. Wir interessieren uns nämlich wirklich nicht die Bohne für Bad XXX.

Mit freundlichen Grüßen
Ziegelmayer
Rechtsanwalt

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