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Amazon kündigt an, Preisparität nicht mehr durchzusetzen

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amazonlogoDas Bundeskartellamt weist in einer aktuellen Pressemitteilung auf eine Ankündigung von Amazon hin, die auf der Plattform bisher geltende Preisparität nicht mehr durchsetzen zu wollen. Konkret handelt es sich dabei um folgende Klausel:

„Wenn Sie sich entscheiden, über Amazon.de zu verkaufen, müssen Sie sicherstellen, dass sowohl der Gesamtpreis als auch der entsprechende Artikelpreis jedes Artikels, den Sie auf Amazon.de anbieten, gleich niedrig oder niedriger sind, als der niedrigste Gesamtpreis und entsprechende Artikelpreis zu dem Sie oder mit Ihnen verbundene Unternehmen diesen Artikel auf nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen anbieten. […] Die Bedingungen zur Parität gelten nicht bei Nachlässen, Rabatten, Aktionsangeboten oder sonstigen Konditionen, die wir nicht anbieten oder unterstützen können (jedoch nur so lange, bis wir diese anbieten oder unterstützen) oder bei Bedingungen, die Sie ausschließlich Großeinkäufern anbieten.“

Mit anderen Worten sollte die Preisparität bewirken, dass die Marktplatz-Betreiber auf Amazon ihre Waren dort nicht teurer anbieten, als sie dies bei anderen Portalen oder in eigenen Online-Shops tun, was – von einem anderen Blickwinkel betrachtet – eine faktische Mindestpreisfestsetzung in allen anderen Vertriebskanälen bedeutete.

Aufgrund dieses Geschäftsmodells war Amazon Ende des Jahres 2012 mit wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen seitens der Konkurrenz und zudem Ermittlungen des Bundeskartellamts konfrontiert. Wir berichteten.

Nunmehr teilt Amazon mit, an der Preisparitätsklausel nicht länger festhalten zu wollen. Die entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen seien für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

Ob die eingeleiteten Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen werden, um das kartellrechtliche Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen, steht noch nicht fest. Das Bundeskartellamt führt derzeit weitere Prüfungen durch, um feststellen zu können,  ob Amazon von der Preisparität endgültig Abstand genommen hat und auch nach den Umständen tatsächlich keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. (pu)

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