Kino.to – Ermittlungsverfahren sollen ausgeweitet werden

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus sollen sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden im Fall „Kino.to“, über den wir bereits mehrfach berichtet haben, ausweiten. Im Visier der Ermittler sollen nach dem Bericht des Magazins neben den Betreibern der illegalen Internet-Plattform nun auch deren Werbepartner stehen.

Den Angeschuldigten Betreibern von Kino.to werden u.a. strafbare Urheberrechtsverletzungen nach § 106 UrhG und Steuerstraftaten vorgeworfen. Diese Tatsachen waren bereits schnell nach der Zerschlagung des Onlineportals bekannt.

Neu ist, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Dresden anscheinend auch gegen die Werbepartner der Internetpräsenz Kino.to vorgehen soll, so der Focus. Nach Äußerungen der Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) wäre dies der erste Fall, in dem auch gegen die auf illegalen Seiten webenden Unternehmen vorgegangen wird.

Zu prüfen sein wird für die mit der Sache betrauten Staatsanwälte, wie sich die Werbepartner strafbar gemacht haben können. Hier kommt zunächst die Beihilfe nach § 27 StGB in Bezug auf die oben genannten Straftatbestände in Betracht. Die für eine strafbare Beihilfe erforderliche Hilfehandlung könnte in diesem Zusammenhang darin bestehen, dass den Betreibern hohe Geldsummen zur Verfügung gestellt wurden, wodurch das Portal erst betrieben werden konnte.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft erinnert ein wenig an die Pläne des Ministeriums für Verbraucherschutz, Anzeigenkunden stärker in die Pflicht zu nehmen und für Datenschutzverstöße von Internet-Plattformen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Idee, die hinter diesem Vorhaben steckt: Anzeigenkunden und Werbepartner von Internetplattformen profitieren einerseits von ihrer dortigen Präsenz, wenn die Seite gut besucht ist, andererseits ermöglichen die so erzielten Werbeeinnahmen auch hier überhaupt erst den (illegalen) Betrieb der betreffenden Portale. Einen Überblick über die Pläne des Ministeriums gibt Telemedicus.

Es bleibt abzuwarten, ob es erstmalig auch für Werbepartner von illegalen Internetportalen zu Verurteilungen kommen wird. Wir werden weiter darüber berichten. (cs)[:]

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