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LHR kommt oft erst dann ins Spiel, wenn andere nicht mehr weiter wissen. Da wir unsere Spezialisierung und Erfahrung stets individuell zum vollen Einsatz bringen, gibt es bei LHR keine Flatrates, Mengenrabatte oder sonstige Sonderangebote. Die Bearbeitung von “08/15”-Sachverhalten oder Massenrechtsfällen mit Textbausteinen und Autorespondern liegt uns nicht. Deswegen gibt es bei uns auch – außer in Bezug auf ausgewählte Bereiche und Pro-Bono-Projekte – keine kostenlosen (Erst-)Beratungen.
Wer sich an uns wendet, bekommt eine erstklassige, individuelle Beratungsleistung, die ihren Preis hat. Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten aber natürlich höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.
Wir bieten unseren Mandanten die folgenden Abrechnungsmodelle an:
Arranged chronologically, differentiated structure, numerous cross-references and, brand new: Extensive practical information on every process situation.
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