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Museum muss 30.000 Euro für einen Videoclip mit Dalí-Werken zahlen

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30.000 Euro für einen Videoclip mit Dali-Werken zahlen
@matiasdelcarmine – Fotolia.com

Die Nachlassverwalter Dalís, die Fundación Gala-Salvador Dalí, hatten mindestens 200.000 Euro Schadenersatz gefordert, weil das Berliner Museum von Ende April 2011 bis Mitte März 2015 mit einem 31-sekündigen Werbefilm bei YouTube auf seine Ausstellung hingewiesen hat. 

Darin wurden surrealistische Motive des spanischen Künstlers mit Berliner Sehenswürdigkeiten kombiniert. Der Clip wurde rund 28.000 Mal angeklickt. Die Dalí-Stiftung sah darin eine unzulässige Nutzung der Werke des Künstlers und klagte gegen das Museum auf Schadensersatz.

Museum bewarb Ausstellung mit Videoclip

Klägerin war die Stiftung Gala-Salvador Dalí, die vom Spanischen Staat als Universalerben des berühmten Künstlers unter anderem mit der Wahrung und Verteidigung der Immaterialgüterrechte von Dalí, insbesondere seinen Urheber-, Bildnis-, Marken- und Persönlichkeitsrechten beauftragt ist. Die Privatstiftung ging gegen die Betreiber des Museums „Dalí – Die Ausstellung am Potsdamer Platz“ wegen diverser Urheberrechtsverletzungen vor.

Das Museum «Dalí – Die Ausstellung am Potsdamer Platz» zeigt seit rund zehn Jahren mehr als 450 Dalí-Exponate aus privaten Sammlungen.

31 teure Sekunden

In dem kurzen Videoclip, in dem das Museum auf seine Ausstellung hingewiesen hat, sind künstlerische Elemente, die mit dem Schaffen des Künstlers in Zusammenhang stehen, mit Sehenswürdigkeiten der Stadt Berlin verbunden worden. Darin waren beispielsweise ein kubistischer Engel am Fernsehturm zu sehen, eine zerlaufende Uhr an der Gedächtniskirche, ein Schmetterling vor der Berliner Mauer und ein Torero neben dem Brandenburger Tor.

Klägerin wählte München als Gerichtsstand

Dass ein Münchner Gericht über das Video des Berliner Museums verhandelte, liegt daran, dass das Video bundesweit auf YouTube abrufbar war. Deshalb konnte sich die Stiftung als Klägerin einen Gerichtsstand aussuchen.

LG München stellt mehrfache Urheberrechtsverletzungen fest

Schon das Landgericht München (LG München I, Teilurteil v. 18.07.2014, Az. 21 O 12546/13) hat deutlich gemacht, dass eine Urheberrechtsverletzung an bestimmten Werken des Künstlers vorliege. Insgesamt 13 Dalí-Motive waren nach Gerichtsangaben zu sehen, in 6 davon erkannte das Oberlandesgericht eine Urheberrechtsverletzung. Es handele sich dabei um Werke der bildenden Kunst gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG, da sie die individuelle Persönlichkeit des Surrealisten als eigene geistige Schöpfung widerspiegeln würden.

Mit der Veröffentlichung in dem Video sei eine öffentliche Wiedergabe nach § 19a UrhG erfolgt, da die dort wiedergegebenen Stilelemente, wie Krücken, schmelzende Uhren, Schmetterlinge, Figuren mit Flügeln, schwarze Schattenfiguren, Elefanten mit langen Beinen, Schubladen, ein Kistenkreuz sowie Nägel, eine nahezu identische Gestaltung aufweisen. Es komme nicht darauf an, dass die Darstellung nur so schnell und kurzzeitig erfolge, dass eine Wahrnehmung für den Betrachter gar nicht richtig möglich sei, zumal eine bloße Verlangsamung oder ein Anhalten des Videos die Werkbetrachtung zuließe.

Keine freie Benutzung

Der Museum kann sich auch nicht auf eine freie Benutzung im Sinne von § 24 Abs. 1 UrhG berufen, weil mit dem Video ein selbständiges neues Werk in freier Benutzung eines anderen Werks geschaffen worden sei. Die eigenpersönlichen Züge der geschützten älteren Werke verblassen nicht, da (teilweise) sogar individuelle Gestaltungselemente identisch übernommen worden sind.

Es handle sich mithin nicht um eigenständige grafische Gestaltungen, die lediglich als Stilelemente von den kundigen angesprochenen Verkehrskreisen dem Künstler Dalí zugeordnet werden könnten.

Ferner handle es sich bei dem Video um ein Werbevideo, das auf die Ausstellung des Museums aufmerksam machen und möglichst viele Interessierte anlocken sollte. Der Argumentation, es handle sich nicht um Werbung, sondern eine Hommage an Dalí, folgte das Gericht nicht. Es liege keine „selbstlose Ehrung“ eines großen Künstlers vor.

Lizenznachzahlung: 100 Euro pro Monat je Werknutzung „sehr, sehr günstig“

Bei einem Schadenersatz von 30.000 Euro insgesamt wären dies 1.250 Euro pro Werk und Jahr. Damit zahle das Museum rund 100 Euro im Monat für die Verwendung eines Dalí-Werkes. Dieser Betrag erscheine sehr günstig, so der Vorsitzende Richter. Er empfahl dem Museum, die Berufung zurückzunehmen und die vom Landgericht München festgesetzten 30.000 Euro zu zahlen. Mit der Rücknahme der Berufung ist das Urteil des Landgerichtes München nun auch rechtskräftig.

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