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Schutzdauerverlängerung im Urheberrecht steht bevor

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Die aktuellen Diskussionen über eine Reform des Urheberrechts und damit verbundene Ansprüche sind in der medialen Berichterstattung derzeit nicht wegzudenken. Die Diskussion wird mit Inbrunst und nicht immer neutral geführt. Dabei stehen sich immer wieder zwei konträre Positionen gegenüber: Die Befürworter des Urheberrechts, und die Gegner, die – nicht selten – eine komplette Abschaffung verlangen.

Nunmehr hat sich auch der Gesetzgeber wieder der Materie zugewandt und einen Referentenentwurf zur Änderung des Urhebergesetzes vorgelegt, einsehbar auf der Internetseite der „Linken“. Nach diesem Entwurf werden Schutzfristen für Leistungsschutzrechte um 20 Jahre verlängert und zwar von derzeit 50 Jahren auf 70 Jahre. Diese Verlängerung betrifft die Leistungsschutzrechte für ausübende Künstler im Sinne des § 72 f. UrhG und der Tonträgerhersteller nach § 85 UrhG.

Anzumerken bleibt jedoch, dass die Änderung durch den Gesetzgeber erfolgen muss, da hierdurch nur die Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte, erfolgt.

Es bleibt zu hoffen, dass sich der Gesetzgeber auch den übrigen offenen Fragen im Umgang mit den Urheberrechten annimmt und dafür sorgt, dass das Urheberrecht insgesamt eine verträgliche aber zeitgemäße Anpassung erfährt – und zwar ohne es gänzlich abzuschaffen. (cr)

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