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Sapato kopiert Werbung von Zalando

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Alexander Hüsing berichtet bei www.deutsche-startups.de über einen interessanten Ideenklau:

Zalando ist nicht zuletzt aufgrund der auffälligen und omnipräsenten Werbung in Deutschland als Schuh- und Modeshop bekannt. Die Betreiber von Sapato -einem russischen Schuhshop- haben kürzlich einen Werbefilm veröffentlicht, der eine schlichte Kopie eines Zalando-Spots ist. Dies ist eindrucksvoll unter dem oben angegebenen Link zu verfolgen.

Über diesen Ideenklau waren die Beteiligten nicht begeistert. Nach einer Kontaktaufnahme wurde der Spot von Sapato gestoppt.

So weit so gut. Aber wie sieht die ganze Geschichte eigentlich rechtlich aus? Sofern wir uns den Rechtsstreit in Deutschland vorstellen sieht es nämlich nicht ganz so einfach aus, wie es sich der Autor des Berichts vorstellt:

Nicht jede Ideenkopie ist eine verbotene Kopie. Ideen sind nämlich grundsätzlich nicht geschützt. Der Ideenklau ist deshalb nicht zwingend rechtswidrig. Die Ausgestaltung der Idee ist jedoch häufig geschützt. Im vorliegenden Fall ist das der Film als solcher. Dieser darf nicht kopiert werden. Das „Nachfilmen“ ist jedoch nicht unbedingt eine unzulässige Kopie. Aus urheberrechtlicher Sicht ist das Nachfilmen nur unzulässig, wenn es sich bei dem Ursprungsfilm um ein Werk im Sinne des UrhG handelt (was vorliegend durchaus der Fall sein dürfte).

Wer die Idee kopiert kann auch in anderer Hinsicht in Bedrängnis kommen. Die Abkupferei kann z.B. wettbewerbsrechtlich zu beanstanden sein, wenn sie gleichzeitig irreführend ist. Falls Slogans oder Texte kopiert werden, so kann es urheberrechtliche Probleme geben. Außerdem liegt dem Film wahrscheinlich ein Drehbuch zugrunde, welches als Werk geschützt sein kann. Auch markenrechtliche Probleme sind denkbar, wenn man blind fremde Texte und Grafiken verwendet.

Die Vorstellung, man könne unmittelbar wegen des Ideenklaus Ansprüche geltend machen ist jedoch in den meisten Fällen falsch. Dieser Umstand erschwert das Leben der Kreativen, z.B. der Werbeagenturen, die ihre Ideen verständlicher Weise möglichst monopolisieren möchten. Es erleichtert jedoch das Leben der Wettbewerber, die nicht für jede Werbekampagne oder Shopgestaltung das Rad neu erfinden müssen, sondern sich durchaus am Markt umsehen und orientieren können. Die Balance zwischen den gegenseitigen Interessen wird durch das UWG, das UrhG und das MarkenG in den meisten Fällen gewahrt. (ro)

(Bild: © Harald Bauer – Fotolia.com)

Alexander Hüsing berichtet bei www.deutsche-startups.de über einen interessanten Ideenklau:

Zalando ist nicht zuletzt aufgrund der auffälligen und omnipräsenten Werbung in Deutschland als Schuh- und Modeshop bekannt. Die Betreiber von Sapato -einem russischen Schuhshop- haben kürzlich einen Werbefilm veröffentlicht, der eine schlichte Kopie eines Zalando-Spots ist. Dies ist eindrucksvoll unter dem oben angegebenen Link zu verfolgen.

Über diesen Ideenklau waren die Beteiligten nicht begeistert. Nach einer Kontaktaufnahme wurde der Spot von Sapato gestoppt.

So weit so gut. Aber wie sieht die ganze Geschichte eigentlich rechtlich aus? Sofern wir uns den Rechtsstreit in Deutschland vorstellen sieht es nämlich nicht ganz so einfach aus, wie es sich der Autor des Berichts vorstellt:

Nicht jede Ideenkopie ist eine verbotene Kopie. Ideen sind nämlich grundsätzlich nicht geschützt. Der Ideenklau ist deshalb nicht zwingend rechtswidrig. Die Ausgestaltung der Idee ist jedoch häufig geschützt. Im vorliegenden Fall ist das der Film als solcher. Dieser darf nicht kopiert werden. Das „Nachfilmen“ ist jedoch nicht unbedingt eine unzulässige Kopie. Aus urheberrechtlicher Sicht ist das Nachfilmen nur unzulässig, wenn es sich bei dem Ursprungsfilm um ein Werk im Sinne des UrhG handelt (was vorliegend durchaus der Fall sein dürfte).

Wer die Idee kopiert kann auch in anderer Hinsicht in Bedrängnis kommen. Die Abkupferei kann z.B. wettbewerbsrechtlich zu beanstanden sein, wenn sie gleichzeitig irreführend ist. Falls Slogans oder Texte kopiert werden, so kann es urheberrechtliche Probleme geben. Außerdem liegt dem Film wahrscheinlich ein Drehbuch zugrunde, welches als Werk geschützt sein kann. Auch markenrechtliche Probleme sind denkbar, wenn man blind fremde Texte und Grafiken verwendet.

Die Vorstellung, man könne unmittelbar wegen des Ideenklaus Ansprüche geltend machen ist jedoch in den meisten Fällen falsch. Dieser Umstand erschwert das Leben der Kreativen, z.B. der Werbeagenturen, die ihre Ideen verständlicher Weise möglichst monopolisieren möchten. Es erleichtert jedoch das Leben der Wettbewerber, die nicht für jede Werbekampagne oder Shopgestaltung das Rad neu erfinden müssen, sondern sich durchaus am Markt umsehen und orientieren können. Die Balance zwischen den gegenseitigen Interessen wird durch das UWG, das UrhG und das MarkenG in den meisten Fällen gewahrt. (ro)

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