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Schwarzer Tag für die Wortmarke „Black Friday“: DPMA beschließt Löschung

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© Artenauta

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München ist dem Antrag von Black-Friday.de und zahlreichen weiteren Antragstellern nachgekommen und hat die Löschung der umstrittenen Wortmarke „Black Friday“ (3020130575741) beschlossen. Das berichtet Simon Gall auf seiner Seite black-friday.de.

Vorgeschichte der Löschung

Die Vorgeschichte hatten wir im LHR-Magazin bereits im November 2017 in dem folgenden Artikel thematisiert.

Seit 2012 betreibt das Unternehmen Gall Performance Marketing aus Oberhausen die Internetseite www.black-friday.de, auf der Händler ihre speziell auf das Event abgestimmten Sonderangebote einstellen und bewerben können.

2013 wurde die Marke „Black Friday“ beim DPMA eingetragen

2013 war, offenbar von Gall unbemerkt, beim DPMA die Wortmarke „Black Friday“ mit einem ausufernden Waren- und Dienstleistungsverzeichnis eingetragen worden. Später wurde die Marke auf ein chinesisches Unternehmen, die Super Union Holdings Ltd. übertragen. Kurz darauf ging das Unternehmen mit den ersten Abmahnungen aus der Marke unter anderem gegen www.black-friday.de vor. Seit Ende 2016 laufen diverse Verfahren vor dem DPMA auf Löschung der Marke wegen absoluter Schutzhindernisse.

Händler sollten Unterlizenzen für die Marke „Black Friday“ erwerben

Nachdem es im Jahr 2017 zunächst ruhig um die Marke geworden war, erreichten das Unternehmen Gall Performance Marketing beginnend im Oktober 2017 offenbar plötzlich zahlreiche Anfragen verunsicherter Händler. Diese berichteten, dass sie von der Black Friday GmbH per Telefon und/oder E-Mail kontaktiert und zum Kauf einer Sublizenz der Marke „Black Friday“ aufgefordert worden waren.

Was war von dem Vorgehen zu halten?

Bereits damals hatten wir darauf hingewiesen, dass die einschüchternden Maßnahmen auf Grundlage der Marke nichts anderes als letztlich zum Scheitern verurteilte Versuche sind, mit einer zweifelhaften Markenanmeldung und einem US-„Feiertag“ Konkurrenten zum Abschluss eines Lizenzvertrags und damit zur Zahlung oder zur Aufgabe zu bewegen.

Die Marke war löschungsreif

Auch wenn der Verletzungsrichter die eingetragene Marke zunächst beachten muss, solange sie in Kraft ist und die Abmahnungen daher im Moment nicht ignoriert werden sollten, war es nur eine Frage der Zeit, bis der Spuk ein Ende haben würde.

Denn die Marke war immer schon löschungsreif. Und zwar wegen Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft der Bezeichnung “Black Friday” nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und eines Freihaltebedürfnisses an der Bezeichnung gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Die Marke hätte bereits gar nicht eingetragen werden dürfen, die Markenanmeldung war unzulässig. Der zuständige Mitarbeiter beim DPMA hat bei der Eintragung schlicht nicht aufgepasst.

DPMA löscht die Marke „Black Friday“ nun endlich

Antragsgemäß begründet das Amt die Entscheidung damit, dass „der angegriffenen Marke im Anmeldezeitpunkt und fortdauernd das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entgegensteht“, der Bezeichnung „Black Friday“ also jegliche Unterscheidungskraft fehle. Auch nach Auffassung des DPMA hätte die Marke niemals eingetragen werden dürfen, da der Begriff „Black Friday“ lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr Ende November stattfindende Rabatt- oder Angebotsaktionen von insbesondere Online-Shops wahrgenommen werde.

Gegen den Beschluss des DPMA kann die Markeninhaberin innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundespatentgericht einlegen.

Von den insgesamt 15 eingereichten Löschungsanträgen wurden nun 13 beschlussfähige Verfahren vom DPMA in einem Verfahren verbunden und einheitlich entschieden.

Löschung ist noch nicht rechtskräftig

Die Markeninhaberin hat bereits angekündigt, die Entscheidung des DPMA nicht ohne Widerstand hinnehmen, sondern Beschwerde beim Bundespatentgericht (BPatG) einlegen zu wollen. Mit einer Entscheidung des Bundespatentgerichts wäre nicht vor 2019 zu rechnen. In letzter Instanz könnte diese dann noch vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.

Große Erfolgsaussichten dürften diese Rechtsbehelfe nicht haben.

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