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WoW: US-Gericht verurteilt Bossland zur Zahlung von $8,5 Millionen

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[:de]„World of Warcraft“ ist ein Millardengeschäft für den Spiele-Entwickler „Blizzard“. Daher ist es nur verständlich, dass jedwede Manipulation sofort als Geschäftsschädigung gewertet und mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln verfolgt wird. Aktuell hat es die Betreiber der Plattformen „Honorbuddy“ und “Gatherbuddy”, die Bossland GmbH getroffen.

Beide stellen Spielern mit Hilfe so genannter Bots in einer bislang nutzbaren rechtlichen Grauzone Hilfsmittel zur Verfügung, um im Spiel erfolgreicher zu sein.

Konkret, um in die Sprache der Gamer zu bleiben: Der Bot macht es möglich, zB das Farmen von Rohstoffen zu automatisieren und durchzuführen, obwohl man selbst gar nicht online ist. Dadurch können besonders langwierige Spiel-Sequenzen quasi im Schlaf überbrückt werden und der Spieler kann mit dem automatisch gesammelten Rohstoff bestimmte Wertgegenstände kaufen, die er sich anstoßen nicht hätte leisten können oder in für ihn interessantere Levels aufsteigen.

Der BGH hatte die Bot-Software bereits im Januar verboten

Blizzard hatte in der Vergangenheit User im 6-stelligen Bereich vom Spiel ausgeschlossen, nun folgt auch für die Bot-Entwickler die juristische Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 12.01.2017, Az. I ZR 253/14). Dieser hielt das Urteil des OLG Hamburg aufrecht, mit dem der Bossland GmbH der Vertrieb und die Entwicklung der Software untersagt worden war und machte damit einem offensichtlich lukrativen Geschäftsmodell einen Strich durch die Rechnung.

Der Einsatz dieser Programme schaden dem Geschäftsmodell, da sie ehrliche Spieler benachteiligen. Blizzard musste daher hart durchgreifen, alleine um die Qualität und den Ruf des Spieles zu wahren. Die Entscheidung des BGH ist allerdings nicht über jeden Zweifel erhaben. Es bedurfte einiger Argumentationskünste, um darzulegen, weshalb bereits die bloße Bereitstellung eines Programms, das die Spieler dann nach eigener Entscheidung eigenständig einsetzen, gegen Spielregeln verstoßen soll, die die Spieler erst weit nach dem Kauf der Software, nämlich nach der ersten Anmeldung bei WoW zur Kenntnis nehmen.

Die rechtliche Vertretung der Bossland GmbH muss sich daher fragen lassen, ob hier nicht mehr “drin” gewesen wäre. Der Fall soll als nächstes vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

US-Gericht verurteilt Bossland zur Zahlung von $8,5 Millionen

Zu dem Ungemach auf deutschem Boden kommt aktuell vielleicht auch eine saftige Schadenersatzzahlung aus den USA auf Bossland zu.

Wie verschiedene englischsprachige Internetseiten berichten, hat der Kalifornische United States District Court Blizzard mit Urteil vom 31. März US  eine Schadenersatzzahlung von insgesamt $8,5 Millionen wegen des Verkaufs und der Verbreitung der Software Honorbuddy, Demonbuddy, Stormbuddy, Hearthbuddy, and Watchover Tyrant in den USA zugesprochen. Offenbar hatte sich Bossland  nicht gegen die Klage verteidigt, sodass das angerufene Gericht ein Versäumnisurteil erließ und Blizzard  die volle beantragte Summe zusprach.

Bossland hielt die Klage jedoch für unzulässig, weil das Unternehmen nach eigener Angabe keinerlei Vertragspartner oder Server in Kalifornien hat und die örtlichen Gerichte deswegen gar nicht zuständig seien. Der Antrag auf Verfahrenseinstellung wurde allerdings abgewiesen.

Der Betrag setzt sich zusammen aus insgesamt 42,818  Einzelverstößen gegen das Urheberrecht von Blizzard,  die das Gericht jeweils mit 200 $ bewertete.  hinzu kommen Anwaltskosten der Gegenseite in Höhe von $174.872,00 USD.

Bossland-Gründer Zwetan Letschew hat bereits angekündigt, nach dem Säumnis-Urteil die ursprüngliche Entscheidung gegen seinen Verfahrenseinstellungs-Antrag anfechten zu wollen. Auch dieser Kriegsschauplatz wird den Gamern daher noch einige Zeit erhalten bleiben.
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