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USK: Altersfreigabe trotz Hakenkreuzen in Computerspielen

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USK Hakenkreuze Computerspiele
© Daniel Berkmann – fotolia.com

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat bekannt gegeben, dass Computerspiele mit verfassungsfeindlichen Symbolen künftig erlaubt sein können. Beinhalten die Spiele beispielsweise Hakenkreuze oder SS-Runen, kann eine Altersfreigabe dennoch erteilt werden. Der bisherigen Praxis der USK nach waren derartige Inhalte grundsätzlich verboten, und mussten vom Entwickler entfernt werden. Die Zulassung vergleichbarer Symbole in den Spielen soll allerdings je nach individuellem Einzelfall erteilt werden. 

Sozialadäquanz als entscheidendes Kriterium

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist in Deutschland die verantwortliche Stelle für die Altersfreigabe von Videospielen. Die USK gewährleistet die Organisation der Prüfungen, die letztendliche Entscheidung treffen dabei von den Ländern beauftragte Sachverständige in Zusammenarbeit mit dem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK. Die Zertifikate reichen von „ohne Altersbeschränkung“ hin bis „ohne Jugendfreigabe“.

Ob auch Titel, die verfassungsfeindliche Symbole enthalten, tatsächlich in den Genuss einer Altersfreigabe kommen, soll nach Aussage der Stelle fortan anhand neuer Kriterien entschieden werden. Als Orientierung wird dabei die sogenannte „Sozialadäquatsklausel“ des § 86a StGb herangezogen. Diese Vorschrift verbietet grundsätzlich die Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole oder Kennzeichen. Eine Ausnahme nach der Klausel gilt allerdings dann, wenn die Darstellung im Sinne der Aufklärung, Forschung, Kunst, Lehre oder Berichterstattung erfolgt. Diese Abgrenzung wird in der Filmbranche bereits seit einiger Zeit vorgenommen. Hakenkreuze oder ähnliches dürfen in Spielfilmen grundsätzlich gezeigt werden, um eine fundierte Auseinandersetzung mit historisch adäquaten Bildern zu ermöglichen.

Diese Grundsätze sollen fortan auch auf Computerspiele übertragen werden. Eine generelle Ausnahme stelle diese neue Praxis allerdings nicht dar, so die USK. Ob Hakenkreuze in einem Spiel gezeigt werden dürfen, soll von Spiel zu Spiel individuell entschieden werden.

Einen kurzen Ratgeber für Shopbetreiber hinsichtlich der Altersfreigabe finden Sie hier:

Soziale Aufarbeitung und Kunstfreiheit auch im Bereich der Computerspiele

Den neuen Umgang mit verfassungsfeindlichen Symbolen in Videospielen begründet die USK mit einer neueren Rechtsauffassung, die aktuellen rechtlichen Entwicklungen gerecht werden soll. Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK nahm hierzu bereits Stellung:

„Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden. Dies ist bei Filmen schon lange der Fall und auch im Hinblick auf die Kunstfreiheit richtigerweise jetzt auch bei Computer- und Videospielen.“

Für die Gleichbehandlung von Computerspielen gegenüber anderen Medien wie Film und Fernsehen kämpft die Branche schon lange. Felix Falk, Geschäftsführer des „game“, dem Verband der deutschen Games-Branche zeigte sich zufrieden, dass die Sozialadäquatsklausel nun auch hier gilt:

„Ich freue mich, dass wir mit einem erneuten Schreiben an das Bundesjustizministerium und die zuständige Oberste Landesjugendbehörde nach vielen Jahren jetzt endlich diese konkrete Änderung erreichen konnten.“

Fazit

Die neue Praxis der USK stellt eine längst überfällige und demnach sehr zu begrüßende Neuerung dar. Warum eine Zensur bisher nur bei Computerspielen, nicht jedoch in Filmen vorgenommen wurde, leuchtet nicht ein. Für eine fundierte Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit historischen Fakten sind adäquate Inhalte essentiell. Dass die bisherigen Restriktionen von Symbolen und ähnlichen in der Praxis teilweise ins Bizarre bzw. Lächerliche abrutschen, wird am Beispiel des Spiels „Wolfenstein II“ deutlich. Zeitlich im dritten Reich angesetzt, wird hier von einem Bösewicht namens „Herr Heiler“ gesprochen. Die Entwickler mussten diesem sogar den virtuellen Oberlippenbart entfernen.

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