Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Erfolgreiches Produkt? Das mache ich nach!

Ihr Ansprechpartner

schon wieder ist ein Apfel runtergefallen
© rudall30 – Fotolia.com

Die Anlehnung an fremde Leistungen ist ein Phänomen, das Menschen in allen Lebensbereichen immer wieder begegnet und das zugleich in einem oder dem anderen Fall nicht so gern zugegeben wird. Der Grund hierfür liegt wahrscheinlich in einem nicht zu unterschätzenden Konfliktpotential, das Nachahmungen jeglicher Art in sich bergen. Betroffen sind hier auf der einen Seite der Schöpfer bzw. der Rechteinhaber, der bestrebt ist, seine Idee (seinen Erfolg) zu monopolisieren, und auf der anderen Seite – Dritte, die daran gern teilhaben möchten. Diese von Natur aus gegenläufigen Interessen zu einem Ausgleich zu bringen bzw. deutlich einzugrenzen, welche Nachahmungen wann zulässig sind und welche nicht, ist schwierig. Die Grenze zwischen Plagiat und Inspiration ist oft verschwommen. Denn es gilt immer noch das bekannte Sprichwort: Die besten neuen Dinge sind eigentlich gut vergessene (verdeckte) alte.

Ein Mittel zum Erfolg?

Aber wieso unbedingt „alt“? Gerade aktuell erfolgreiche und am Markt angesagte Produkte sind lukrativ und deshalb bestens geeignet, dem eigenen Geschäft zum Erfolg zu verhelfen. Diesen verlockenden Gedanken haben sich tatsächlich viele Unternehmen zu Herz genommen und zu ihrem Geschäftsmodell gemacht. Insbesondere in der Modebranche ist es mittlerweile gang und gäbe, dass sich große Modeketten der neuesten Ideen berühmter Modedesigner bedienen und die „gleichen“ Produkte erfolgreich zu viel günstigeren Preisen anbieten.

Dasselbe in Rot (und ohne Stern)

Über einen etwas anders gelagerten aber im Kern auf einem ähnlichen Prinzip beruhenden Fall berichtet aktuell die ZEIT. Van Bo Le-Mentzel, ein früherer Architekt, arbeitet derzeit an einem Projekt, mit dem er das wohl erfolgreichste Schuhmodell aller Zeit – den Chuck Taylor All Star – kopieren möchte. Die „neuen“ Turnschuhe wolle Le-Metzel – in Rot, versehen mit dem Schriftzug „Stop Exploitation“ auf der Sohle – in Pakistan, Sri Lanka und Indien unter „vertrauenswürdigen Produktionsbedingungen“ anfertigen lassen. Für dieses Projekt habe er auf einer Crowdfunding-Plattform bereits ca. 32.000 Euro gesammelt. Hierbei habe er bereits 448 Vorbestellungen zu einem Einzelpreis von je 69 Euro erhalten.

Grundsätzlich gilt Nachahmungsfreiheit

Darf man tatsächlich ohne weiteres fremde Produkte kopieren und sie für eigene Zwecke nutzen? Man könnte meinen, die Kopie eines Produktes sei immer verboten. So ist es aber nicht. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Nachahmungsfreiheit. Danach dürfen  Produkte, Erfindungen und Ideen von jedermann nachgeahmt werden. Seine Grenzen findet dieser Grundsatz  in den Schutzbestimmungen für geistiges Eigentum und im Wettbewerbsrecht, insbesondere dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Danach können bestimmte Ausgestaltungen eines Produkts oder dessen Kennzeichnung geschützt sein. Das Wettbewerbsrecht schützt den Verkehr darüber hinaus auch vor Irreführung.

Im Beispiel des Chuck Taylor All Star könnte es deshalb zu Problemen kommen, wenn das Markenzeichen auf den nachgeahmten Schuhen angebracht wird. Die Kopie des kompletten Schuhs ist aus markenrechtlicher Sicht nur dann bedenklich, wenn der Schuh selbst markenrechtlichen Schutz genießt, was nach kurzen Recherche unsererseits aber wohl nicht der Fall ist. Auch aus urheberrechtlicher Sicht wird der Schuh wohl keinen Schutz genießen – aus dieser Richtung sind wenig Probleme zu erwarten. Die Form des uns allen wohl bekannten Chuck Taylor All Star steht jedoch auch unter dem Schutz des Wettbewerbsrechts. Das Wettbewerbsrecht verbietet Nachahmungen unter anderem dann, wenn die Wertschätzung der nachgeahmten Ware ausgenutzt wird und/oder wenn eine vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft stattfindet. Diese Punkte könnten im vorliegenden Fall sicherlich diskutiert werden. Wir gehen auf der Grundlage der uns bekannten Tatsachen davon aus, dass eine Nachahmung daher nicht erlaubt ist. Es gibt jedoch auch viele Fälle, in denen zwar die Idee des Ursprungsproduktes übernommen wird, die konkrete Ausgestaltung jedoch nicht. Dies ist in gewissen Grenzen legitim. Bevor der Unternehmer mit der Produktion beginnt, sollte er nur die bestehenden Risiken geklärt und eingepreist haben.

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht