Best of Klageanträge 2010 – and the winner is…
Im Zuge eines Berufungsmandates ist uns eine Klageschrift an ein Landgericht aus dem letzten Jahr unter die Augen gekommen, deren anwaltlicher Klageantrag zu I. seinesgleichen sucht:
„… erheben wir Klage mit den Anträgen
I.
1. ein schriftliches Vorverfahren einzuleiten und die Beklagte aufzufordern, zur Meidung weiterer Kosten den Klageanspruch schriftlich anzuerkennen und sie dem Anerkenntnis entsprechend zu verurteilen;
2. [üblicher Säumnisantrag]
II.
[übliche Anträge auf Verurteilung zur Zahlung, zur Vollstreckbarkeit etc.]“
Kann das noch übertroffen werden? (ca)
(Bild: © Klaus-Peter Adler – Fotolia.com)
Im Zuge eines Berufungsmandates ist uns eine Klageschrift an ein Landgericht aus dem letzten Jahr unter die Augen gekommen, deren anwaltlicher Klageantrag zu I. seinesgleichen sucht:
„… erheben wir Klage mit den Anträgen
I.
1. ein schriftliches Vorverfahren einzuleiten und die Beklagte aufzufordern, zur Meidung weiterer Kosten den Klageanspruch schriftlich anzuerkennen und sie dem Anerkenntnis entsprechend zu verurteilen;
2. [üblicher Säumnisantrag]
II.
[übliche Anträge auf Verurteilung zur Zahlung, zur Vollstreckbarkeit etc.]“
Kann das noch übertroffen werden? (ca)
schneidig…
Wie hoch wohl der Streitwert für den Antrag zu I 1 ist? Immerhin wird hier ja quasi eine Verurteilung zur Anerkennung gefordert. Das wird man doch mit ein wenig Kreativität auch als eigenständigen Sachantrag auslegen können… ;)
Haha, wie doof doch die anderen sind! Nach der Überschrift hätte man sich doch einen Knaller gewünscht. Aber Überschriften können Sie!
Ein Klagabweisungsantrag der Gegenseite endet mit folgendem Satz:
„Wir regen an, dem Kläger aufzugeben, die Klage zurückzunehmen und den Termin am o1. Dezember 2006 aufzuheben.“