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Focus Markenrecht
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Berichte aus der Parallelwelt, Teil 5 – Klage geblockt

Girl with the gift .Pin up girl. Party invitation.Wer kennt das nicht? Der hilflose Endverbraucher öffnet ein neues Browserfenster und wird von Werbeanzeigen und Pop-Up Fenstern belästigt. Meistens durch Cookies genau auf das Profil des Kunden und seinen Onlineshop aufrufen zugeschnitten. Die meisten Internetnutzer empfinden diese personalisierte Werbung jedoch eher als störend oder sehen ihr ohnehin ungesundes Kaufverhalten damit unterstützt (die Autorin möchte hier jeden Bezug zur eigenen Person ausschließen).

Programme wie AdblockPlus, die diese Probleme für den Endverbraucher beseitigen, schaffen Abhilfe. Ein Download und ein paar Häkchen später sieht man seine Websites Werbe- und Pop-Up-Fenster-frei und kann surfen, ohne dem jeweiligen Website-Betreiber Geld in die Tasche zu spielen. Quasi.

Denn auch ein Unternehmen wie Eyeo, das hinter Adblock Plus steht, muss Geld verdienen. Deswegen hat es eine Whitelist für seinen Werbeblocker erstellt.

Ein Platz auf der Whitelist sichert einem Unternehmen seine Werbeanzeigen auf Bildschirmen von AdblockPlus Nutzern. Für Blogs und kleinere Unternehmen ist ein Platz auf der Whitelist kostenlos. Großunternehmen wie Google müssen zahlen und geben 30% ihrer Werbeeinahmen an Eyeo ab.

ProSiebenSat1 und RTL klagen

ProSiebenSat1 und RTL finden diese Geschäftspolitik widerrechtlich und klagten vor dem Landgericht München gegen Eyeo und seinen Werbeblocker. Da Eyeo jedoch nicht gezielt gegen die Websites der Kläger vorgeht- dies sei Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht- wurde die Klage abgewiesen.

Eyeo habe keine marktbeherrschende Stellung und die Kläger noch genügend „alternative Handlungsspielräume“. Anders als die kleineren Blogs, die sich ausschließlich von Werbeeinnahmen finanzieren und von Adblock Plus auf die Whitelist gesetzt werden, sind ProSiebenSat1 und RTL nicht ausschließlich von den Werbeinnahmen auf ihren Websites abhängig.

Kostenlose Internetangebote bedroht?

Thomas Port, Geschäftsführer von SevenOne Media (ProSiebenSat1 Gruppe) zeigte sich enttäuscht über das Urteil: „Heute ist auch ein trauriger Tag für die Internetnutzer, denn Adblock Plus bedroht die Finanzierungsgrundlage aller kostenlosen Internetangebote“.

Auch Zeit Online und das Handelsblatt reichten bereits Klage gegen Eyeo ein. Ebenso erfolglos.

Nun kann man diskutieren, ob dem Verbraucher seine Mündigkeit abgesprochen werden sollte und Unternehmen wie Eyeo für seine Adblock-Politik zurecht verklagt werden, oder ob derjenige, der sich ein – meist kostenloses- Programm auf seinen Computer lädt, nicht selbst einschätzen lernen müsste, inwieweit sich sein Programm von anderen Werbeanbietern finanzieren lässt oder eben nicht.

ProSiebenSat1 wird die Berufungsaussichten prüfen lassen.

Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Er ist Teil unserer neuen Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

(Bild: © lucky1984 / Fotolia.com)

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