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Apple verliert Markenrechtsstreit gegen brasilianisches Unternehmen

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Das brasilianische Institut für Markenschutz (INPI) hat einen Antrag Apples auf Registrierung der Marke iPhone abschlägig beschieden. Wie unter anderem Spiegel Online berichtet, gab das Institut am vergangenen Mittwoch seine Entscheidung bekannt und begründete dies damit, dass dem brasilianischen Unternehmen Gradiente ältere Rechte zustünden. Letzteres hatte bereits im Jahre 2000 die Bezeichnung „iphone“ als Marke angemeldet und im Jahr 2008 eine entsprechende Registrierung erwirkt. Apple hingegen hatte erst im Jahr 2007 einen Antrag auf Eintragung der Bezeichnung „iPhone“ gestellt.

Dass das INPI der unterschiedlichen Schreibweise (iphone vs. iPhone) keine Bedeutung beigemessen hat, ist nicht überraschend. Denn auch in der deutschen Rechtsprechung wird im Rahmen der Prüfung der Verwechslungsgefahr bei Wortmarken in erster Linie auf das Klangbild abgestellt. Ebenso wenig überrascht, dass Gradiente in dem Markenrechtsstreit obsiegt hat, obwohl man dort erst Ende 2012 – also 12 Jahre nach der Markenanmeldung (!) – damit begonnen hat, Smartphones unter der Bezeichnung „iphone“ zu verkaufen. Auch insoweit geht die Entscheidung nämlich mit dem deutschen Markenrecht konform, weil auch hierzulande dem Markenrechtsinhaber gemäß §§ 49 Abs. 1, 26 MarkenG fünf Jahre ab dem Datum der Eintragung eine sogenannte Benutzungsschonfrist zusteht, innerhalb derer er die rechtserhaltende Benutzung der Marke aufnehmen muss. Da die Marke „iphone“ erst im Jahr 2008 registriert wurde, hätte sich Gradiente demnach auch nach deutschem Recht mit der Benutzungsaufnahme noch bis zum Jahr 2013 Zeit lassen können, um einem Antrag auf Löschung wegen Verfalls zu entgehen.

Überraschend an dem Fall Gradiente ./. Apple ist demnach allein, dass es sage und schreibe acht Jahre gedauert hat, bis die Marke „iphone“ zugunsten von Gradiente eingetragen war. Obgleich man sich auch in Deutschland gern über die Schwerfälligkeit des DPMA beschwert, sind bei uns Markeneintragungsverfahren im Regelfall spätestens nach sechs Monaten abgeschlossen. Insofern kann sich Gradiente letztlich in erster Linie bei den Bediensteten des INPI dafür bedanken, dass es den Rechtsstreit gewonnen hat. Denn hätten diese auf Samba statt auf Langsamen Walzer gesetzt und bereits im Jahr 2001 die Registrierung der Marke „iphone“ vollzogen, wäre eine Benutzungsaufnahme von Gradiente im Jahr 2012 wohl auch nach brasilianischem Recht zu spät gekommen, um Apple eine rechtserhaltende Nutzung entgegen halten zu können. (ab)

(Bild: © Microstock Man – Fotolia.com)

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