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Filesharing – Wohin geht die Reise?

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Wir möchten eine Pressemitteilung des AG München vom 16.11.2011 (56/11) nicht zum Anlass nehmen, um unsere abweichende Sichtweise zu erläutern. Vielmehr möchten wir diese nutzen, um der Meinung des Gerichts beizupflichten, dass es heutzutage für jedermann erkennbar ist, dass der kostenlose Down- und Upload von aktuellen Filmen, Musik oder Software über sogenannte Tauschbörsen meist illegal ist.

Die Rechtsverletzungen sind für jedermann erkennbar!

Wie sollte es andernfalls möglich sein, dass ein Werk, das im Kino z.B. gerade vor seiner Premiere steht, bereits im Internet kostenlos angeboten wird? Weshalb sollten die Betreiber eines illegalen Streaming-Portals strafrechtlich verfolgt werden?

Aktuelle Diskussionen zum Thema -wie der Gesetzesentwurf der Linken zur Begrenzung der Abmahnkosten in Filesharingfällen- gehen an der Sache vorbei und schüren die Ansicht, dass nicht bei den Tätern die Schuld zu suchen ist, sondern bei denjenigen, die versuchen ihre Rechte effektiv zu schützen, also den Rechteinhabern. Nicht die Täter einer illegalen Urheberrechtsverletzung müssen geschützt werden, denn diese müssen wissen, dass sie durch ihr Verhalten einen Eingriff in die Rechte der Urheber bzw. Rechteinhaber vornehmen.

Unsere Erfahrungen zeigen zudem, dass die Erinnerungsfähigkeit der meisten Täter steigt, wenn ein gerichtliches Verfahren läuft. Auf einmal war es der Sohn, die Freundin oder der Gegner selbst, der „ohne böse Absicht“ ein urheberrechtlich geschütztes Werk „getauscht“ hat.

Die Pressemitteilung des AG Münchens muss daher zum einen ernst genommen werden und zeigt zum anderen den richtigen Lösungsweg:

Nur durch eine konsequente Aufklärung über die Schäden des illegalen Filesharing kann sich das Bewusstsein der Verletzer ändern. Nicht die Kosten der Rechteverfolgung müssen gesenkt werden, sondern das widerrechtliche Verhalten muss bekämpft werden. Aufklärungskampagnen an Schulen und in der Öffentlichkeit scheinen hier der richtige Ansatz zu sein.

Festzuhalten bleibt damit, dass Rechteinhaber ihre Rechte konsequent durchsetzen können und dürfen. Dies  muss auch in Zukunft gelten. Allein die Anzahl der Verletzungshandlungen kann nicht dazu führen, dass man als Rechteinhaber seiner Rechte verlustig wird und diese nicht mehr verteidigen darf. (cr)

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