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Fälschungen einkaufen – zu schön um wahr zu sein

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zollZu schön um wahr zu sein – ein wunderbarer Titel für eine Kampagne der EU gegen Produktpiraterie. Es handelt sich um ein Thema, das nicht nur Unternehmer sondern auch Verbraucher angeht und welches bei weitem nicht nur rechtliche Relevanz hat.

Unter Produktpiraterie versteht man die Herstellung und den Vertrieb von „nachgeahmten“ Produkten. Bei der Nachahmung werden meist Urheber- und Markenrechte der Originalhersteller verletzt. Die gefälschten Produkte werden regelmäßig aus dem Nicht-EU-Ausland in die EU eingeführt.

Die Motivation zur Herstellung der gefälschten Produkte ist offensichtlich. Mit dem Vertrieb gefälschter Ware können Umsätze erzielt werden, die das straf- und zivilrechtliche Risiko einer Inanspruchnahme bei weitem überwiegen.

Es stellt sich die Frage, weshalb Fälschungen so gut verkauft werden. Meines Erachtens aus zwei Gründen:

Zum einen gibt es einen (viel zu) großen Markt für offensichtliche Fälschungen. Viele Verbraucher kaufen im vollen Bewusstsein gefälschte Produkte ein. Gerade im Bereich des Luxusgüter gibt es prestigeträchtige Waren, mit denen sich Verbraucher gerne schmücken, um vermeintlichen wirtschaftlichen Erfolg zu suggerieren. Es sieht in den Augen vieler Verbraucher „besser“ aus, wenn das Geld aus dem Louis Vuitton Portemonnaie gezückt wird, dabei die Breitling kurz hervorblitzt und der Einkauf in der Tasche von Prada verstaut wird. Beim Kauf von Fälschungen solcher Produkte ist nicht die Qualität der Ware entscheidend sondern lediglich der Preis und die äußere Ähnlichkeit zum Original. Betrachtet man diese Fälle, so ist festzustellen, dass der Endkunde nicht Opfer der Markenfälscher wird sondern (wenn auch nicht zwingend rechtlich) in die Täterkategorie zu gruppieren ist.

Zum anderen gibt es so gute Fälschungen, dass sie nicht als solche identifiziert werden. Preislich werden diese Produkte so geschickt angeboten, dass der Endkunde (oder auch der Händler) nicht erkennt und nicht erkennen kann, dass es sich um Fälschungen handelt. Hier wird der Endkunde zum Opfer. Bei dem Luxusportemonnaie und ähnlichen Produkten dürfte sich der Schaden noch in Grenzen halten. Es gibt jedoch Bereiche, in denen dem Verbraucher nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, weil er eine Fälschung für viel zu viel Geld gekauft hat sondern er auch darüber hinaus geschädigt wird. Dies ist der Fall, sobald man in sicherheits- oder gesundheitsrelevante Bereiche gerät. Wer minderwertige gefälschte Bremsbeläge kauft und in seinem Fahrzeug einbauen lässt, der begibt sich und andere in erhebliche Gefahr. Der Milchpulver-Skandal in China mit seinen fürchterlichen Folgen dürfte unseren Lesern auch noch in Erinnerung sein. Die Kehrseite der Medaille dürfte klar erkennbar sein.

Vor diesem Hintergrund sollte das eigene Markenbewusstsein nochmals sensibilisiert werden. (ro)

(Bild: © ufotopixl10 – Fotolia.com)

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