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Focus Markenrecht
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Callis Lebensmotto von Mario Barth als Marke geschützt?!

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[:de]Super, Mario.Die WZ berichtete gestern über einen neuen Rechtsstreit des umtriebigen Comedians Mario Barth:

Mario Barth hat anscheinend Freude an der Eintragung seiner aktuell verwendeten Sprüche als Marken. Wir berichteten schon über einen Rechtsstreit in dem es um die Marke „Nichts reimt sich auf Uschi“ ging. Als Nachtrag zu dem Beitrag sei angemerkt, dass zwischenzeitlich tatsächlich Löschungsanträge eingereicht wurden.

Aktuell geht es um die Marke „Nicht quatschen, machen“. Mario Barth hat auch diesen Slogan über seine Anwälte als Marke eintragen lassen und fordert wiederum die Unterlassung der Verwendung des Slogans auf T-Shirts. Das Verfahren scheint noch nicht rechtskräftig abgeschlossen zu sein.

Die Richter werden auch in diesem Verfahren eine wesentliche Fragen zu klären haben:

Wurde der Slogan markenmäßig benutzt?

Eine markenmäßige Nutzung liegt vor, wenn der Slogan aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise dazu dient, die Waren eines Herstellers von denen anderer Hersteller zu unterscheiden. An der markenmäßigen Nutzung fehlt es, wenn der Verkehr den Slogan nicht als einen Hinweis auf die Herkunft der Ware ansieht.

Deshalb kann es sein, dass eine Nutzung des Slogans trotz eingetragener Marke erlaubt ist. Ob vorliegend eine markenmäßige Nutzung des Slogans vorliegt kann von uns nicht beantwortet werden, da wir das T-Shirt nicht kennen. Es deutet jedoch einiges darauf hin, dass der Slogan nicht als Herkunftshinweis genutzt wurde und deshalb keine Markenrechtsverletzung vorliegt.

Sollte das Gericht die Ansicht vertreten, dass eine markenmäßige Nutzung vorliegt, so sollte die Verhandlung ausgesetzt werden, bis über die auch in diesem Fall vorliegenden Löschungsanträge entschieden wurde.

Insgesamt spricht die Vorgehensweise von Mario Barth nicht für einen guten Stil. Der Slogan „nicht quatschen, machen“ ist allgemein geläufig und gebräuchlich. Die WZ berichtet zum Beispiel dass das Düsseldorfer Karnevalsmotto vor fünf Jahren „Nit quake – make“ hieß – übersetzt: „Nicht Quatschen – Machen“. Reiner Calmund hat diesen Slogan in einem Gespräch mit der SZ als seine persönliche Einstellung bezeichnet und verwendet ihn seit längerer Zeit – auch schon deutlich vor der Markeneintragung durch Mario Barth immer wieder, z.B. hier, hier oder hier.

Natürlich kann man versuchen, solche Slogans durch eine Markeneintragung zu monopolisieren. Ein schaler Beigeschmack entsteht jedoch, wenn der auf der Bühne ach so kumpelige und lustige Mario Barth im echten Leben plötzlich Allgemeingut für sich beanspruchen möchte – und anderen die Nutzung von Slogans, die er sicherlich nicht erfunden hat, zu untersagen. (ro)

 [:en]Super, Mario.Die WZ berichtete gestern über einen neuen Rechtsstreit des umtriebigen Comedians Mario Barth:

Mario Barth hat anscheinend Freude an der Eintragung seiner aktuell verwendeten Sprüche als Marken. Wir berichteten schon über einen Rechtsstreit in dem es um die Marke „Nichts reimt sich auf Uschi“ ging. Als Nachtrag zu dem Beitrag sei angemerkt, dass zwischenzeitlich tatsächlich Löschungsanträge eingereicht wurden.

Aktuell geht es um die Marke „Nicht quatschen, machen“. Mario Barth hat auch diesen Slogan über seine Anwälte als Marke eintragen lassen und fordert wiederum die Unterlassung der Verwendung des Slogans auf T-Shirts. Das Verfahren scheint noch nicht rechtskräftig abgeschlossen zu sein.

Die Richter werden auch in diesem Verfahren eine wesentliche Fragen zu klären haben:

Wurde der Slogan markenmäßig benutzt?

Eine markenmäßige Nutzung liegt vor, wenn der Slogan aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise dazu dient, die Waren eines Herstellers von denen anderer Hersteller zu unterscheiden. An der markenmäßigen Nutzung fehlt es, wenn der Verkehr den Slogan nicht als einen Hinweis auf die Herkunft der Ware ansieht.

Deshalb kann es sein, dass eine Nutzung des Slogans trotz eingetragener Marke erlaubt ist. Ob vorliegend eine markenmäßige Nutzung des Slogans vorliegt kann von uns nicht beantwortet werden, da wir das T-Shirt nicht kennen. Es deutet jedoch einiges darauf hin, dass der Slogan nicht als Herkunftshinweis genutzt wurde und deshalb keine Markenrechtsverletzung vorliegt.

Sollte das Gericht die Ansicht vertreten, dass eine markenmäßige Nutzung vorliegt, so sollte die Verhandlung ausgesetzt werden, bis über die auch in diesem Fall vorliegenden Löschungsanträge entschieden wurde.

Insgesamt spricht die Vorgehensweise von Mario Barth nicht für einen guten Stil. Der Slogan „nicht quatschen, machen“ ist allgemein geläufig und gebräuchlich. Die WZ berichtet zum Beispiel dass das Düsseldorfer Karnevalsmotto vor fünf Jahren „Nit quake – make“ hieß – übersetzt: „Nicht Quatschen – Machen“. Reiner Calmund hat diesen Slogan in einem Gespräch mit der SZ als seine persönliche Einstellung bezeichnet und verwendet ihn seit längerer Zeit – auch schon deutlich vor der Markeneintragung durch Mario Barth immer wieder, z.B. hier, hier oder hier.

Natürlich kann man versuchen, solche Slogans durch eine Markeneintragung zu monopolisieren. Ein schaler Beigeschmack entsteht jedoch, wenn der auf der Bühne ach so kumpelige und lustige Mario Barth im echten Leben plötzlich Allgemeingut für sich beanspruchen möchte – und anderen die Nutzung von Slogans, die er sicherlich nicht erfunden hat, zu untersagen. (ro)

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