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Focus Markenrecht
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Advanced: Die rechtserhaltende Nutzung einer Marke

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Damit eingetragene Marken dauerhaft geschützt werden können müssen sie genutzt werden. Eine Nutzung liegt dann vor, wenn die Marke als Warenkennzeichen (oder Dienstleistungskennzeichen) für die angemeldeten Produkte verwendet wird. Das nennt der Jurist „rechtserhaltende“ Nutzung.

Wie nutze ich eine Marke?

Wer zum Beispiel eine Marke „Florentines Saftige“ für Wurstwaren eingetragen hat der sollte seine Brühwürstchen unter dem Namen „Florentines Saftige“ verkaufen. Es ist nicht ausreichend, nur sein Unternehmen mit der Marke zu bezeichnen – z.B. Florentines Saftige GmbH.

Wer seine Marke 5 Jahre nach Eintragung nicht nutzt läuft Gefahr, dass die Marke auf Antrag eines Dritten –der eventuell Interesse an der Kennzeichnung hat- wegen Verfalls gelöscht wird.

Wie sieht es mit ähnlicher Nutzung aus?

Es passiert häufig, dass Marken nicht in der eingetragenen Form genutzt werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Ein neues Marketingkonzept, besondere Gegebenheiten auf dem Markt oder schlicht und ergreifend eine vorschnell eingetragene Marke führen dazu, dass die Marke in anderer Form genutzt wird.

So kann aus „Florentines Saftige“ schnell mal „Florentines Knacker“ werden. An dieser Stelle muss der Unternehmer aufpassen. Das Markengesetz gibt dem Unternehmer zwar einen gewissen Freiraum und schützt unter der eingetragenen Marke auch ähnliche Nutzungen. Allerdings nur in einem eingeschränkten und objektiv schwer abgrenzbaren Umfang.

Der BGH hat am 05.12.2012, AZ I ZR 135/11 entschieden, dass auch die Nutzung einer Bildmarke in ähnlicher Form eine rechtserhaltende Nutzung darstellen könne. Liest man das Urteil, so wird jedoch sehr schnell klar, dass die Argumente kaum objektivierbar sind.

Rechtserhaltende Nutzung: Wie mache ich es richtig?

Markeninhaber sollten die Nutzung ihrer Marken systematisch auf den Prüfstand stellen. Falls festgestellt wird, dass die eingetragenen Marken gar nicht oder in abgewandelter Form genutzt werden sollte die Überarbeitung des Markenportfolios in Angriff genommen werden. Die Investitionen sind dabei meist überschaubar. Der Nutzen ist groß – nicht eingetragene Warenkennzeichen können durch eine Eintragung als Marke monopolisiert und bilanziert werden. (ro)

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