OLG München: Antragsteller einer einstweiligen Verfügung trifft umfassende Aufklärungspflicht gegenüber dem Gericht auch während des laufenden Verfahrens
Während des laufenden Verfahrens einer einstweiligen Verfügung treffen den Antragssteller weitreichende Mitwirkungspflichten. Unter Umständen muss er deshalb auch im…