Mögliche Abmahnwelle vom LG Berlin gestoppt – "Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden" in Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig
Das ansonsten sehr verbietungsfreudige Landgericht Berlin hat nun eine potentielle neue Abmahnwelle im Keim erstickt. Wer das vom Gesetzgeber vorgeschlagene Muster Anlage 2…