BGH: Der Geschädigte muss bei einer Feststellungsklage nur die Wahrscheinlichkeit des Schadens darlegen, keine konkrete Vermögensdifferenz
Will man mit einer Feststellungsklage einen Vermögensschadenausgleich erreichen, muss man nur die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts substanziiert darlegen. Weitere…