Umkehr des BGH: Verbot der alternativen Klagehäufung führt zu Streitwertexplosion und erhöhtem Kostenrisiko
Der BGH hat in einem bemerkenswerten Beschluss vom 24. März 2011 ("Tüv"), I ZR 108/09 entschieden, dass die alternative Klagehäufung, bei der dem Gericht die Wahl…