OLG Frankfurt am Main: Keine Unterlassungsansprüche gegen den Rechtsnachfolger für Wettbewerbsverstöße des Vorgängers
Die Gesellschaftsumwandlung birgt für den neuen Inhaber die Gefahr, als Rechtsnachfolger für bestehende Verbindlichkeiten und Ansprüche gegen die Altgesellschaft einstehen…