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  1. Russendöner darf man sagen

    Die Bezeichnung eines türkischen Imbiss als "Russendöner" ist keine Tatsachenbehauptung, sondern eine erlaubte Meinungsäußerung. Das urteilte das Landgericht Potsdam…

  2. Stinkefinger vor Gericht

    Wer im Gerichtssaal den Mittelfinger reckt, muss angehört werden, bevor ihm ein Ordnungsgeld aufgebrummt werden kann. In einer Scheidungssache hatte ein Mann seine…

  3. Für alle Abmahnfreunde…

    ...hier ein relativ neuer Beschluss des OLG Hamburg (Beschluss v. 14.02.2007, Az. 5 W 14/07): Dabei ging es einmal um die von vielen Onlinehändlern innerhalb der Widerrufs-…

Practical handbook for enforcing claims in competition law

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Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht