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Irreführende Wasser-Werbung mit Bio-Siegel

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Bio-Siegel Werbung Wasser
Photo by Manki Kim on Unsplash

Heute ist alles, was in der Lebensmittelbranche erfolgreich vermarktet werden will, irgendwie „bio“.

Das ökologische Bewusstsein der Verbraucherin und der Verbrauchers bestimmt immer mehr das Sein des Kühlschrankinhalts. So sind denn auch die Zeiten vorbei, in denen Wasser einfach ein flüssiges Etwas sein durfte, das Durst löscht.

Heraklits „Alles fließt“ ist heute längst um das Öko-Siegel ergänzt: „Alles bio“.

Alles bio?

Dabei gibt es im Dschungel der Bio-Siegel seit langem Streit darüber, wann von echter Bio-Qualität gesprochen werden kann, denn „bio“ ist nicht immer gleich „bio“. Tatsächlich ist die Sache weit komplizierter, denn wo es einen Markt gibt, da gibt es auch Anbieter, die sich das verkaufsfördernde Argument zu eigen machen, ohne es glaubwürdig vertreten zu können. Das Versprechen hinter dem Siegel ist unterdessen ein großes: „Bio“ steht für immateriellen Mehrwert – Gesundheit, Fitness, Wohlbefinden.

OLG Frankfurt a. M. hebt LG-Urteil auf

Entsprechend genau muss man hinschauen, wenn mit „Bio“ geworben wird – und Justitia tut es, stellvertretend für uns alle. Das OLG Frankfurt a. M. hat diesbezüglich ein Urteil gesprochen und zahlreiche auf die „Bio-Qualität“ eines Mineralwassers bezogene Werbeaussagen verboten (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.4.2021, Az.: 6 U 200/19). Das OLG hob damit ein Urteil des LG Frankfurt a. M.  auf (LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 4.9.2019, Az.: 2/6 O 407/18).

Nachbehandlung erforderlich? Kein „Bio“-Wasser!

Das vom Unternehmen auf die Flasche gebrachte Siegel „Premiummineralwasser in Bio Qualität“ entspreche, so das OLG, nicht dem, was in der Flasche auf den Verkehr warte. Denn dieser gehe bei „Bio-Qualität“ nicht nur davon aus, dass es deutlich reiner sei als herkömmliche Mineralwasser, sondern dass es auch unbehandelt sei, da es von Natur aus bestimmte Reinheitserfordernisse erfülle. Bei dem fraglichen „Premiummineralwasser“ war das nicht der Fall. Es wurde durch Mangansand geleitet, um Arsenanteile herauszufiltern. Insoweit könne von „Bio Qualität“ keine Rede sein, das Siegel „Premiummineralwasser in Bio Qualität“ sei mithin irreführend. Denn: Wo „bio“ drauf steht, soll auch „bio“ drin sein. Das darf der Verbraucher erwarten. Und die Verbraucherin auch.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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