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Focus Markenrecht
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„Malle“ keine Marke mehr

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Wortmarke Malle
Photo by Tom Podmore on Unsplash

Die Wortmarke „Malle“ ist nichtig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (EuGH, Beschluss v. 17.6.2022, Az.: C-145/22 P).

Keine Abmahnung mehr zu befürchten

Für Partyveranstalter ist das eine gute Nachricht. Denn gegen sie war Markeninhaber Jörg Lück aus Hilden, der Produzent von Ballermann-Stars wie Tim Toupet und Mickey Krause, doch regelmäßig vorgegangen, mit Hinweis auf die Wortmarke „Malle“, die er sich vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatte schützen lassen. In mehr als 80 Abmahnungen gegen Veranstalter von Malle-Partys hatte er die Zahlung von 1.822 Euro und den Abschluss eines Lizenzvertrags verlangt. Damit ist nun Schluss.

Langer Rechtsstreit um umfangreichen Markenschutz 

Vorangegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit um die Malle-Marke, die sich auf Tonträger, Werbung, Ausstrahlung für TV- und Rundfunksendungen und auf jegliche Partys bezog. Zwei der abgemahnten Partyveranstalter hatten sich gegen die Abmahnungen gewehrt und stellten bereits vor einigen Jahren Löschungsanträge. Das Europäische Markenamt erklärte die Wortmarke „Malle“ daraufhin für nichtig (Beschluss v. 18.5.2020, Az. 32 783 C). Der Begriff habe beschreibenden Charakter und keine Unterscheidungskraft.

Dagegen legte wiederum Markeninhaber Jörg Lück Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuG) ein, der allerdings die Entscheidung des Europäischen Markenamts bestätigte (Urteil v. 15.12.2021, Az. T-188/21). Problem hier: Der Kläger hatte die Beurteilung der Beschwerdekammer, dass es der angegriffenen Marke an Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 fehle, nicht mit einem hinreichend klar und deutlich dargelegten Klagegrund angegriffen.

Daher blieb auch die Beschwerde beim EuGH erfolglos und die „Malle“-Marke ist endgültig Geschichte.

Marke in Deutschland ausgelaufen

In Deutschland war die Marke für Werbung und Tonträger geschützt. Allerdings ist diese mittlerweile ausgelaufen – Lück hatte die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) fällige Verlängerungsgebühr nicht bezahlt. Im Ergebnis ist die Marke also europaweit nichtig und aus dem Markenregister des EUIPO gelöscht, in Deutschland ausgelaufen – die Malle-Partys können wieder steigen.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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