Weitere einstweilige Verfügung gegen manager magazin: LG Köln untersagt erneut zentrale Aussagen über The Platform Group und Dr. Dominik Benner
Nachdem bereits das Oberlandesgericht Köln dem manager magazin eine identifizierende Verdachtsberichterstattung untersagt hatte, über die wir hier berichtet haben, hat nun auch das Landgericht Köln dem manager magazin erneut Grenzen gesetzt.
Betroffen ist der Beitrag „Wenn Pfändung droht – neuer Stress für The Platform Group“. Das Landgericht Köln hat dem manager magazin im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, einzelne, zentrale Aussagen aus diesem Beitrag weiter zu verbreiten.
Gericht untersagt weitere rechtswidrige Aussagen
Bereits mit Urteil vom 26.02.2026 hatte das Oberlandesgericht Köln dem manager magazin untersagt, über The Platform Group und Dr. Dominik Benner in identifizierender Weise im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren bei der ehemaligen Tochtergesellschaft ViveLaCar, welche von der The Platform Group AG veräußert wurde, zu berichten. Der Senat hatte klargestellt, dass schon Überschrift und Teaser vor einer Bezahlschranke eigenständig rechtsverletzend sein können, wenn sie beim Leser den Eindruck erzeugen, der Betroffene könne selbst strafrechtlich verantwortlich sein.
An diese gerichtliche Korrektur knüpft der neue Beschluss des Landgerichts Köln an. Untersagt wurden einzelne Behauptungen und Passagen des Artikels des manager magazin.
Bewusst unvollständige Berichterstattung
Besonders deutlich fällt die Begründung des Gerichts zu den untersagten Passagen aus. Nach Auffassung der Kammer lag insoweit ein Fall bewusst unvollständiger und irreführender Berichterstattung vor. Wesentliche Umstände dürfen dem Leser nicht vorenthalten werden, wenn er aus den mitgeteilten Tatsachen eigene Schlussfolgerungen ziehen soll. Genau dies war nach Ansicht des Gerichts hier geschehen. Das manager magazin hatte eine bekannte und für die Bewertung erhebliche Tatsache nicht mitgeteilt.
Die Entscheidung macht damit erneut deutlich, dass auch zugespitzte Wirtschaftsberichterstattung nicht dadurch zulässig wird, dass entscheidende entlastende oder relativierende Umstände schlicht ausgeblendet werden.
Unwahre Tatsachenbehauptung
Auch eine weitere beanstandete Passage bewertet das Landgericht im vorliegenden Urteil eindeutig. Die Aussage des manager magazin bzgl. der Pfändung von Anteilen von einzelnen Tochtergesellschaften der The Platform Group qualifiziert die Kammer ausdrücklich als unwahre Tatsachenbehauptung.
Gerade bei präzisen Zahlenangaben, welche Gegenstand der Darstellung des manager magazin waren, zeigt sich, dass der äußerungsrechtliche Maßstab streng bleibt: Wer konkrete belastende Behauptungen aufstellt, muss diese im Streitfall auch tragen können. Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Ordnungsmittelverfahren gegen das manager magazin wurde eingeleitet
Bemerkenswert ist, dass es bei der Entscheidung des OLG Köln nicht bei einem bloßen Erlass der einstweiligen Verfügung geblieben ist. Vielmehr musste bereits ein Ordnungsmittelverfahren gegen das manager magazin eingeleitet werden, weil das manager magazin und die verantwortlichen Autoren das gerichtliche Verbot offenbar nicht konsequent umgesetzt haben.
Gerade im Presserecht zeigt sich immer wieder: Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist häufig nur der erste Schritt. Entscheidend ist, ob das gerichtliche Verbot anschließend auch tatsächlich beachtet und durchgesetzt wird. Wird ein untersagter Inhalt über Drittseiten, Suchmaschinen, Aggregatoren oder sonstige Plattformen weiterverbreitet oder gar durch eigene Kommentare und Reproduktionen erneut aufgegriffen, verstößt das veröffentlichende Medium gegen die einstweilige Verfügung des Gerichts.
Der vorliegende Fall des manager magazin zeigt dies in besonderer Deutlichkeit. Während Gerichte Antragstellern im Eilverfahren mitunter äußerst kurze Reaktionszeiten abverlangen, nehmen Durchsetzungsverfahren nach Erlass einer Verfügung häufig ihren eigenen, deutlich gemächlicheren Gang. Das ändert jedoch nichts daran, dass gerichtliche Verbote einzuhalten sind – und zwar vollständig. Dem hat das manager magazin im vorliegenden Fall nicht entsprochen und hat nun entsprechende Konsequenzen zu tragen.
Weitere gerichtliche Korrektur einer entgleisten Berichterstattung
Der neue Beschluss des Landgerichts fügt sich damit nahtlos in die bereits ergangene OLG-Entscheidung gegen das manager magazin ein. Schon dort hatten unsere Mandanten erfolgreich geltend gemacht, dass die Berichterstattung des manager magazin die Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung überschritten hatte. Mit dem aktuellen Verfahren ist nun ein weiterer gerichtlicher Unterlassungstitel hinzugekommen.
Ist rechtswidrige Berichterstattung ein lukratives Geschäftsmodell?
Damit verdichtet sich das Bild, dass es sich nicht um einen bloßen Einzelfall journalistischer Zuspitzung handelt, sondern um eine Serie von Veröffentlichungen, bei der zugespitzte, personalisierte und reputationsbelastende Teaser vor der Bezahlschranke gezielt Aufmerksamkeit erzeugen sollen, um kostenpflichtige Abrufe und Abonnements zu monetarisieren.
Natürlich sind die internen Kennzahlen des manager magazin nicht bekannt. Gleichwohl lässt sich das wirtschaftliche Interesse modellhaft veranschaulichen: Bei 30.000 bis 100.000 Lesern und einer vorsichtig angesetzten Konversionsrate von 0,3 % bis 1,0 % könnten aus einem einzelnen zugespitzten Paywall-Artikel rechnerisch etwa 90 bis 1.000 neue Abonnements resultieren.
Legt man den auf der Paywall beworbenen Jahreswert von 197,88 EUR je Abo zugrunde, ergäbe sich daraus ein Umsatzkorridor von rund 17.809 EUR bis 197.880 EUR. Ob diese Zahlen im konkreten Fall erreicht werden, ist offen. Die Modellrechnung zeigt aber, welcher ökonomische Anreiz hinter einem System stehen kann, das Aufmerksamkeit vor der Bezahlschranke erzeugt und dahinter monetarisiert.
Einer solchen Serie und Vorgehensweise des manager magazin begegnen unsere Mandanten nun ihrerseits mit einer entsprechenden Reihe erfolgreicher presserechtlicher Unterlassungsverfahren. In einem nächsten Schritt haben unsere Mandanten die Beauftragung vorgenommen, auch frühere Artikel des manager magazin gerichtlich prüfen zu lassen.
Fazit
Mit dem neuen Beschluss des Landgerichts Köln hat das manager magazin einen weiteren presserechtlichen Dämpfer hinnehmen müssen. Untersagt wurden erneut zentrale Aussagen über The Platform Group und Dr. Dominik Benner – darunter eine bewusst unvollständige Darstellung sowie eine unwahre Tatsachenbehauptung.
Zusammen mit dem bereits erstrittenen Verbot des OLG Köln und dem eingeleiteten Ordnungsmittelverfahren gegen das manager magazin zeigt sich damit immer deutlicher, dass unrichtiger Berichterstattung sowie rechtswidriger Verdachtsberichterstattung gerichtlich Grenzen gesetzt werden.
