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Focus Markenrecht

Dispositionsgrundsatz

Was ist der Dispositionsgrundsatz?

Was ist der Dispositionsgrundsatz?

Der Dispositionsgrundsatz ist eine Prozessmaxime des deutschen Zivilprozesses. Der Dispositionsgrundsatz sagt aus, dass die Parteien den Prozess beherrschen. Es hängt demnach von den Parteien ab, ob überhaupt, in welchem Umfang und wie lange ein Prozess andauert.

Das Gericht ist demnach an die Anträge der Parteien gebunden. Weiterer Ausdruck dieser Maxime ist das Anerkenntnis, die Erledigungserklärung oder aber der Vergleich.

Unsere Leistungen zum Thema Dispositionsgrundsatz

  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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