Wettbewerbsrecht

Jeder Wettbewerb hat Regeln

Unter Wettbewerbsrecht versteht man das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht).

Das Lauterkeitsrecht überwacht die Einhaltung der Regeln

Das Lauterkeitsrecht wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt und hat die Aufgabe, die Mitbewerber, Verbraucher sowie sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen. Beispiele für unlautere Handlungen sind irreführende Werbungen, Verstöße gegen sogenannte Marktverhaltensregeln (z.B. Verbraucherschutzvorschriften), Verunglimpfungen von Wettbewerbern oder deren Produkten.

Das Lauterkeitsrecht gibt den Wettbewerbern die Möglichkeit, selber gegen unlautere Wettbewerbshandlungen vorzugehen. Eine übergeordnete staatliche Aufsicht (z.B. in Form einer „Wettbewerbspolizei“) existiert nicht. Die Wettbewerber können dabei sowohl unlautere Handlungen gegenüber anderen Mitbewerbern beanstanden als auch unlautere Handlungen von Mitbewerbern zu einer über- oder untergeordneten Handelsstufe (z.B. im Verhältnis zu Verbrauchern oder Herstellern). Das Lauterkeitsrecht ist aufgrund einer uneinheitlichen Rechtsprechungspraxis sowohl auf nationaler als auch auf Gemeinschaftsebene sehr komplex und beratungsintensiv.

Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb als solchen

Das Kartellrecht dient der Sicherung des Wettbewerbs als ganzem und richtet sich gegen Wettbewerbsbeschränkungen, wie zum Beispiel die Bildung von Monopolen. Anders als beim Lauterkeitsrecht findet neben der Überwachung durch die einzelnen Mitbewerber eine Kontrolle durch staatliche Aufsichtsbehörden, die Kartellämter statt.

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