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Coaches und Influencer in Dubai

Unternehmensgründung, Rufschutz und Persönlichkeitsrecht

Ihr Ansprechpartner

Dubai bietet interessante Bedingungen für Coaches und Influencer. Diese erhalten mit einer Influencer-Lizenz des Emirats besondere Vorteile.

Coaches und Influencer in Dubai sind aktuell Ziel von Attacken der Medien und von Anwälten bei der Mandatsakquise. Der Vorwurf lautet oft, die Angebote seien überteuert oder unseriös. Häufig ist es auch die Konkurrenz, die unter dem Deckmantel des Verbraucherschutz versucht, auf Kosten unliebsamer Konkurrenten Geschäfte zu machen.

Unternehmensgründung in Dubai

Vorteile des Standorts

Der Standort Dubai lockt mit Steuervorteilen, erstklassiger Infrastruktur, politischer Stabilität und sommerlichen Temperaturen. Dubai bietet darüber hinaus eine stabile politische Umgebung. Was die Einhaltung von Verträgen betrifft, besteht in Dubai problemloser Zugang zu Gerichten.

Auch der Schutz geistigen Eigentums ist in Dubai sichergestellt. Kreative und Unternehmen müssen sich auf den Schutz ihrer kreativen Werke und Marken verlassen können. Wenn es um die Erfüllung von Verträgen, Gerichte und die Sicherheit vor Straftaten geht, erzielt Dubai in einem Ranking der Weltbank in den letzten Jahren immer bessere Werte. Im Rule of Law Index 2022 des World Justice Project sind die Vereinigten Arabischen Emirate, von denen Dubai eines ist, zuletzt weiter aufgestiegen auf Platz 37 von 140 Ländern. Damit belegt Dubai Platz 1 unter den Nahen Ostens sowie Nordafrikas.

In Dubai gibt es weder eine Einkommenssteuer noch eine Gewerbesteuer. Für Unternehmen liegt die Körperschaftssteuer bei lediglich neun Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland liegt sie bei fünfzehn Prozent. Der Mehrwertsteuersatz liegt in Dubai bei niedrigen fünf Prozent, bei einigen Ausgaben wie Nahrungsmittel, Gesundheits- oder Bildungskosten sogar bei null Prozent. Die Sozialabgaben in Dubai sind niedrig. Auch die Zollgebühren sind sehr niedrig, was besonders für Händler interessant ist.

Während Unternehmer in Deutschland mit zu überwindenden Bürokratiehürden sowie allerhand Dokumentations- und Meldepflichten zu kämpfen haben, ist in Dubai weder eine Buchhaltung noch ein Jahresabschluss Pflicht. Auch gelten wesentlich liberale arbeitsrechtliche Regelungen.

In manchen Ländern ist eine Mindestaufenthaltsdauer pro Jahr notwendig ist, um seinen Steuersitz in dem Land zu haben, gibt es in Dubai keine Mindestaufenthaltsdauer.

Unternehmenstypen

Offshore-Firma

Dubai bietet die Möglichkeit, eine sogenannte Offshore-Firma zu gründen. Offshore-Firmen dürfen keine Geschäfte mit Unternehmen in Dubai oder anderen Emiraten machen. Die Eröffnung eines Kontos in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist nicht so einfach wie in Deutschland. Mit einer Offshore-Firma ist es möglich, ein Bankkonto mit Online-Zugang, aber ohne Kredit- oder Debitkarten in Dubai, zu eröffnen.

Freezone-Firma

Wer eine Holding in Dubai gründen möchte, ohne dort Geschäfte zu machen, kann eine Freezone-Firma ohne Visum gründen. Als Freezones existieren beispielsweise die Dubai Internet City, die Dubai Media City für medienbezogene Aktivitäten und die Dubai Silicon Oasis, in der sich IT- und Tech-Unternehmen tummeln. Für eine Freezone-Lizenz wird weder ein Wohnsitz noch ein Bankkonto in den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigt.

Daneben existiert die Freezone-Firma mit Visum. Diese eignet sich für Unternehmen, die einen physischen Sitz vor Ort und ein Bankkonto benötigen, aber keine Geschäfte mit Kunden aus den Vereinigten Arabischen Emiraten tätigen möchten.

In den Freezones wie der Jebel Ali Free Zone, der Fujairah Creative City oder der Dubai Media City werden kostengünstige Büroräumlichkeiten angeboten. Es lockt eine erstklassige, moderne Infrastruktur.

Mainland-Firma

Eine weitere mögliche Rechtsform für Unternehmungen in Dubai ist die Mainland LLC (Limited Liability Company). Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vergleichbar mit der deutschen GmbH. Eine Mainland LLC, auch als Professional Licence bezeichnet, erlaubt die Eröffnung eines Bankkontos. Mit einer Mainland-Firma sind Geschäfte mit Kunden in den Vereinigten Arabischen Emiraten, aber auch weltweit möglich.

Unternehmensgründung und -kosten

Eine Firmengründung in Dubai ist innerhalb von wenigen Werktagen möglich, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Wer entsprechende Vorhaben hat, sollte nicht zu lange zögern, denn nach Daten der Weltbank sind in den letzten Jahren die Kosten für eine Unternehmensgründung in Dubai stark angestiegen.

LHR Rechtsanwälte hilft Ihnen, ein Business in Dubai zu etablieren. Wir können für Sie die Anmeldung eines Unternehmens übernehmen und Sie dabei beraten, welche Rechtsform für Ihre Vorhaben die beste ist.

Coaching

Online-Coaching ist der Überbegriff für eine Vielzahl an Angeboten von Dienstleistungen, Videokursen, Mentorings oder anderweitigen Vermittlungsformen mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Es gibt Einzel- und Gruppencoachings, aber auch Coachings ganzer Teams, Projekte oder Organisationen. Relevante Themenbereiche für Coachings sind beispielsweise E-Commerce, Aktien, Fitness, Immobilien oder der Aufbau eines eigenen Business. Dubai bietet besondere Bedingungen für Anbieter von Coachingleistungen. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.

Die Influencer-Lizenz

Influencer in Dubai

Influencer gibt es in den verschiedensten Bereichen: Mode, Beauty, Reisen, Kunst, Sport, Automobil. Fotomodell Fiona Erdmann, der Webvideoproduzent Simon Desue, die Reality-TV-Teilnehmerin Georgina Fleur oder die schwedisch-bosnische Youtuberin Enisa Bukvic – sind nur drei Namen von Influencern, die sich in Dubai niedergelassen haben.

Arten von Lizenzen für Influencer

Es gibt zwei verschiedene Arten von Influencer-Lizenzen in Dubai, je nachdem, ob man als Influencer tätig, also Inhalte verbreiten möchte, oder Handel mit Produkten betreiben möchte. In diesem Fall benötigt man eine Handelslizenz.

Dubai-Influencer erhalten Einladungen zu exklusiven Events, die erlauben, das eigene Netzwerk zu vergrößern.

Die Influencer-Lizenz wird vom National Media Council in Abu Dhabi, der Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate ausgestellt. Um eine Influencer-Lizenz zu erhalten, muss man mindestens 25 Jahre alt sein und eine gute Reputation vorweisen können. Von dem Erfordernis einer akademischen Qualifikation kann auf Antrag abgesehen werden.

Voraussetzung für eine Influencer-Lizenz ist ein sogenanntes Residence Visa für die Vereinigten Arabischen Emirate. Für eine Influencer-Lizenz fallen Gebühren in Höhe von 15.000 AED pro Jahr an. Um ein Visum zu erhalten kann eine Freezone-Firma oder eine Mainland-Firma gegründet werden.

Wird man dann als Influencer tätig, sind die lokalen Regeln zu beachten. So ist beispielsweise Werbung für Astrologie nicht erlaubt und Werbung für Energie Drinks oder Immobilien ist genehmigungspflichtig. Auch sind die Strafen für Beleidigungen, Bodyshaming oder die Veröffentlichung von Fake News in Dubai höher. Wie auch in Deutschland, müssen Product Placements offengelegt werden.

LHR Rechtsanwälte kann Sie bei der Beantragung einer Influencer-Lizenz unterstützen und steht Ihnen bei allen Fragen einer Geschäftstätigkeit in Dubai beratend zur Seite.

Rufschutz und Persönlichkeitsrecht

Schutz vor Rechtsverletzungen

Wenn die Presse, Rechtsanwälte oder Konkurrenten sich negativ über bestimmte Coaches und Influencer macht, kann man dies ignorieren. Manchmal ist es sogar gute Werbung, auf offensichtlich unseriöse Weise attackiert zu werden.

Wenn man sich jedoch wehren möchte oder muss, ist die Frage, welches Recht zur Anwendung kommt, wenn es um Dubai geht. Hier existiert das weit verbreitete Gerücht, man müsse sich nicht an deutsche Gesetze halten, nur weil man sich in Dubai aufhält oder sich die Kritik auf ein Unternehmen bezieht, das in Dubai sitzt. Dies ist falsch. Wenn die in Rede stehenden Inhalte, wie häufig der Fall ist, gezielt an deutsche Kunden gerichtet sind, muss selbstverständlich auch deutsches Recht wie etwa das Persönlichkeitsrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder das Strafgesetzbuch beachtet werden. Was Internetäußerungen betrifft, sind Dubai und die Emirate also kein rechtsfreier Raum.

Vorgehen gegen Online-Angriffe

Wer in der Öffentlichkeit steht, ist häufig Angriffen ausgesetzt. Mit der Zunahme von Phänomenen wie Hatespeech oder Cybermobbing nehmen auch Angriffe auf Influencerinnen und Influencer zu. Aufgrund der Anonymität im Internet ist es nicht immer ohne weiteres möglich, Urheber bestimmter Äußerungen dingfest zu machen, auch wenn z.B. das Netzwerkdurchsetzungsgesetz Plattformbetreiber verpflichtet, im Falle von Straftaten wie Beleidigung oder übler Nachrede Nutzerdaten herauszugeben und rechtswidrige Inhalte zeitnah zu entfernen.

LHR Rechtsanwälte verfügt über eingehende Erfahrung bei der Abwehr von Online-Angriffen. Wir verteidigen Sie gegen Angriffe jeglicher Art auf Ihr Persönlichkeitsrecht oder Ihre Stellung Als Wettbewerber. Wir machen die Verantwortlichen aus und sorgen auch für eine angemessene finanzielle Entschädigung. Dabei nutzen wir alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Reputation bestmöglich gegen Online-Angriffe zu schützen.

Abwehr gegen rufschädigende Behauptungen

Gerade, weil das Internet nichts vergisst und rufschädigende Behauptungen über Google und andere Suchmaschinen dauerhaft auffindbar sind und über soziale Netzwerke weltweit weitere Verbreitung finden können. Falschbehauptungen haben nicht nur Auswirkungen auf Ihren guten Ruf, sondern auch auf Kaufentscheidungen und Empfehlungen Ihres Unternehmens.

© gustavofrazao – Adobe Stock

LG Frankfurt: YouTube muss Influencer-Video mit Sprachnachricht löschen.

Das LG Frankfurt hat YouTube auf Antrag von LHR im Wege einer einstweiligen Verfügung verboten, ein Video eines Konkurrenten eines bekannten Coaches öffentlich zugänglich zu machen, das eine persönliche Sprachnachricht enthielt.

Mehr dazu und was der ehemalige Bundespräsident Wulff und die BILD-Zeitung damit zu tun haben und weshalb YouTube trotz „Sperrung“ des Videos wahrscheinlich ein Ordnungsgeld bezahlen muss, erfahren Sie hier.

Grundsätzlich muss derjenige, der eine Behauptung im Internet verbreitet, diese im Konfliktfall auch beweisen. Den Äußernden trifft die Darlegungs- und Beweislast, auch wenn im Netz zuweilen das Gegenteil behauptet wird. Schwieriger als bei reinen Tatsachenbehauptungen, die bewiesen werden können, ist die Beweisführung bei Meinungsäußerungen, die jedoch genauso rufschädigend sein können. Was Meinungsäußerungen betrifft, erlauben Gerichte wegen der in Artikel 5 Grundgesetz normierten Meinungsfreiheit viel. Doch auch hier ist nicht alles erlaubt.

Wir können Ihnen helfen, dass rufschädigende Behauptungen im Internet widerrufen bzw. korrigiert werden. Im Rahmen unseres Reputationsmanagements können wir auch erreichen, dass Suchergebnisse, die Ihre Rechte verletzen, bei Google entfernt werden. So vermeiden wir bestehende und zukünftige Beeinträchtigungen Ihrer Reputation. LHR Rechtsanwälte hat bereits in zahlreichen Fällen einstweilige Verfügungen wegen Falschbehauptungen, unwahrer Berichterstattung oder herabsetzender, irreführender Werbung erwirkt.

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