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Gegen das „Greenwashing“: Eine neue Direktive der EU nimmt Unternehmen in die Pflicht

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Green Claims Direktive
© jirsak – Adobe Stock

Auch wenn jüngst eine Berliner Initiative für mehr Tempo beim Klimaschutz in der Hauptstadt scheiterte – der Klimawandel ist eines der Themen unserer Zeit und Emissionsverminderungen bei allen Aktivitäten des Menschen das Gebot der Stunde. Eine Schlüsselrolle spielt neben Großtechnologien zur grünen Energieversorgung, neben neuen Mobilitätskonzepten und umweltgerechtem Bauen auch der alltägliche Konsum jeder und jedes Einzelnen. Klimafreundlichkeit ist ein stichhaltiges Verkaufsargument im Supermarkt des 21. Jahrhunderts.

Europa macht ernst: Die Green Claims Direktive

Da wundert es nicht, dass plötzlich alle behaupten, immer schon klimaneutral gewesen zu sein und es Zukunft noch mehr werden zu wollen. Und es wundert auch nicht, dass diese Ambitionen mit oft undurchsichtigen Zahlenspielereien und einer Flut dubioser Umweltlabels untermauert werden sollen. „Greenwashing“ ist das Stichwort. Damit soll nun nach dem Willen der Europäischen Kommission Schluss sein, eine Green Claims Direktive soll her. Ihre Zielsetzung: Die verwirrten Verbraucher sollen beim Einkauf verlässliche Orientierung erhalten, durch klare Angaben und überprüf- bzw. belegbare Informationen.

Mindeststandards, Transparenz und Wissenschaftlichkeit

Der verabschiedete Entwurf einer Green Claims Direktive sieht vor, dass Unternehmen bei konkreten Behauptungen zu Umwelt- und Klimaschutz Mindeststandards einhalten müssen. Dazu gehört etwa, dass entsprechende Werbeaussagen, beispielsweise zur Unschädlichkeit von Produktverpackungen oder zur Klimaneutralität des Warenversands, wissenschaftlich haltbar sind. Die Richtlinie verlangt ferner, dass Vergleiche zwischen Produkten hinsichtlich ihrer Umwelt- und Klimabilanz auf vergleichbaren Daten beruhen. In Sachen Treibhausgasemissionen hat das Unternehmen in seiner Kommunikation mit der Kundschaft offenzulegen, in welchem Verhältnis dabei tatsächliche CO2-Einsparungen und bloße CO2-Kompensationen stehen. Gar nicht mehr erlaubt sind pauschale Green Claims über Produkte.

Die Kontrolle ist Sache der Mitgliedsstaaten

Die europäische Green Claims Direktive ist durchaus als ambitioniert zu bezeichnen. Sie nimmt Unternehmen klimapolitisch an die kurze Leine. Zumindest ist dieser Wille deutlich erkennbar. Die Kontrolle der Behauptungen und Angaben, der Label und Etiketten obliegt den Mitgliedsstaaten, die dafür unabhängige Stellen für Überprüfungs- und Durchsetzungsverfahren schaffen müssen. Auch wenn hier innerhalb der EU große Unterschiede zu erwarten sind, weil diese schon bei grundsätzlichen Fragen der Klimapolitik auftreten, dürfte es für die Wirtschaft in Europa künftig schwieriger werden, die Verbraucherinnen und Verbraucher, also uns alle, mit leeren Klimaversprechungen zu täuschen.

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