Der LHR Forderungs-Check – Forderungen abwehren oder eintreiben, zum gesetzlichen Tarif
Eine Rechnung über 1.800 € bleibt seit Wochen offen. Oder umgekehrt: Ein Inkassobüro verlangt 2.400 € für eine Leistung, die nie erbracht wurde. Für solche Beträge einen Anwalt einschalten? Viele Unternehmer lassen es bleiben – und zahlen, obwohl sie nicht müssten, oder schreiben ab, was ihnen zusteht.
Mit dem neuen LHR Forderungs-Check prüfen Unternehmen ihre Unterlagen in rund einer Minute kostenlos – und beauftragen danach, wenn sie möchten, direkt unsere Anwälte. Außergerichtlich oder vor Gericht, in beide Richtungen, zum gesetzlichen Tarif nach RVG.
Overview
Das Problem: Recht haben lohnt sich oft nicht
Bei Forderungen von einigen hundert oder wenigen tausend Euro steht der Aufwand einer sorgfältigen anwaltlichen Prüfung häufig in keinem Verhältnis zur gesetzlichen Vergütung. Die Folge kennen viele Unternehmer aus eigener Erfahrung: Unberechtigte Rechnungen werden bezahlt, um Ruhe zu haben. Berechtigte Forderungen werden abgeschrieben, weil sich der Anwalt nicht lohnt.
Gerade im B2B-Alltag sind das keine Einzelfälle. Marketing- und Lead-Verträge mit fragwürdigen Laufzeitklauseln, Werkleistungen mit Mängeln, Dienstleister, die nach der Kündigung weiter abrechnen, Kunden, die schlicht nicht zahlen – jeder dieser Fälle ist für sich klein, in der Summe aber teuer.
Wir haben uns entschieden, das zu ändern. Die künstliche Intelligenz übernimmt die Fleißarbeit: Unterlagen sichten, Chronologie erstellen, Einwendungen prüfen, den ersten Entwurf schreiben. Die Verantwortung bleibt beim Anwalt, der jeden Fall prüft, entscheidet und unterschreibt. So wird anwaltliche Vertretung auch bei kleineren Forderungen wirtschaftlich – nicht weniger Anwalt, sondern mehr Zugang zum Recht.
Neu: Der LHR Forderungs-Check in drei Stufen
Stufe 1 – Kostenloser Check. Sie laden einfach alles hoch, was Sie zu der Sache haben: Vertrag, Angebot, Rechnungen, Mahnungen, Inkasso- und Anwaltsschreiben, E-Mails, auch als Word-Datei, Bild oder ZIP-Archiv. Die KI erkennt selbst, ob Sie zahlen sollen oder Geld zu bekommen haben, ermittelt Gegenseite und Hauptforderung und prüft nach der von unseren Anwälten entwickelten Systematik: Vertragsschluss und Nachweise, Leistung und Mängel, Fälligkeit und Verzug, Verjährung, Nebenforderungen. Sie erhalten eine Ampel mit Begründung, konkrete Prüfpunkte und den nächsten sinnvollen Schritt – ohne Registrierung.
Stufe 2 – Anwaltliche Vertretung außergerichtlich. Wir prüfen Ihre Unterlagen, schätzen die Erfolgsaussichten ein und führen die Korrespondenz mit der Gegenseite auf unserem Briefkopf: bei der Abwehr die fundierte Zurückweisung der Forderung, bei der Durchsetzung die anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung. Jeder Entwurf wird von einem Rechtsanwalt geprüft und verantwortet.
Stufe 3 – Gerichtliche Vertretung, sofort online buchbar. Ein Mahnbescheid, ein Vollstreckungsbescheid oder eine Klage liegt bereits vor? Oder der Schuldner hat auf alle Aufforderungen nicht reagiert? Dann beauftragen Sie uns direkt mit dem gerichtlichen Verfahren – mit demselben Upload und demselben Formular. Die KI erkennt gerichtliche Post im Check automatisch und nennt das voraussichtliche Fristende. Vorschuss, Gerichtskosten und Kostenrisiko sehen Sie, bevor Sie beauftragen.
Forderung erhalten oder Rechnung offen?
Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und erhalten Sie in rund einer Minute eine kostenlose Ersteinschätzung – mit Ampel, Prüfpunkten und dem nächsten Schritt. Ohne Registrierung.
Warum wir streng nach RVG abrechnen
Viele Angebote werben mit Pauschalen. Das Problem: Erstattungsfähig ist immer nur die gesetzliche Vergütung. Was darüber liegt, bleibt beim Auftraggeber hängen – auch wenn er gewinnt. Wir berechnen deshalb genau die Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: außergerichtlich eine 1,3-Geschäftsgebühr aus der Hauptforderung zuzüglich 20 € Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.
- Hauptforderung bis 1.000 €: 140,90 € netto
- Hauptforderung bis 2.000 €: 248,80 € netto
- Hauptforderung bis 5.000 €: 480,85 € netto
- Hauptforderung bis 10.000 €: 867,60 € netto
Sie treiben eine Forderung ein? War der Schuldner vor unserer Beauftragung bereits in Verzug, muss er unsere Kosten als Verzugsschaden vollständig erstatten (§§ 280, 286 BGB). Im Geschäftsverkehr tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, früher durch eine Mahnung oder einen kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin. Ist das noch nicht der Fall, erzeugt Ihnen das Bestellformular kostenlos eine Mustermahnung.
Sie wehren eine Forderung ab? Dann besteht außergerichtlich in der Regel kein Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite. Dafür zahlen Sie nur den gesetzlichen Tarif, der sich nach der Höhe der Forderung richtet und oft deutlich unter dem liegt, was an Inkasso- und Anwaltskosten gegen Sie geltend gemacht wird.
Es geht vor Gericht? Wer den Prozess verliert, trägt die Kosten beider Seiten (§ 91 ZPO). Die außergerichtliche Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
Für wen ist der Forderungs-Check gedacht?
Das Angebot richtet sich an Unternehmer (§ 14 BGB) – vom Einzelunternehmer bis zur GmbH – mit zivilrechtlichen Geldforderungen bis zu einer Hauptforderung von 10.000 €. Für höhere Beträge und besonders komplexe Konstellationen prüfen wir den Fall individuell.
Wichtig zur Einordnung: Der kostenlose Check liefert eine automatisierte, unverbindliche Ersteinschätzung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die anwaltliche Prüfung beginnt mit der Beauftragung in Stufe 2 oder 3.
Mahnbescheid oder Klage erhalten?
Dann läuft in der Regel eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Beauftragen Sie uns direkt online mit der gerichtlichen Vertretung – oder rufen Sie uns an, wenn die Frist in weniger als drei Tagen abläuft: 0221 / 2716733-0.
Häufige Fragen zum Start
Ersetzt die KI den Anwalt?
Nein. Die KI wertet die Unterlagen aus und erstellt Entwürfe. Jedes Schreiben und jeder Schriftsatz wird von einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei geprüft, bei Bedarf überarbeitet und verantwortet.
Was kostet der Forderungs-Check?
Der Check selbst ist kostenlos. Die anwaltliche Vertretung wird ausschließlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet, außergerichtlich mit einer 1,3-Geschäftsgebühr aus der Hauptforderung zuzüglich 20 € Auslagen und Umsatzsteuer. Den genauen Betrag sehen Sie im Formular, bevor Sie beauftragen.
Bekomme ich die Anwaltskosten von der Gegenseite zurück?
Bei der Durchsetzung ja, wenn der Schuldner vor unserer Beauftragung bereits in Verzug war. Bei der Abwehr einer Forderung besteht außergerichtlich in der Regel kein Erstattungsanspruch. Im gerichtlichen Verfahren trägt die unterlegene Partei die Kosten.
Was passiert, wenn schon ein Mahnbescheid oder eine Klage vorliegt?
Dann können Sie uns direkt online mit der gerichtlichen Vertretung beauftragen. Laden Sie das gerichtliche Schreiben hoch; der Check erkennt Gericht, Aktenzeichen und das voraussichtliche Fristende. Läuft die Frist in weniger als drei Tagen ab, rufen Sie uns bitte zusätzlich an.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Sie beauftragen uns wie gewohnt und erhalten nach der Beauftragung einen fertigen Entwurf der Deckungsanfrage, den Sie selbst an Ihre Versicherung schicken.
Was passiert mit meinen Unterlagen?
Die Unterlagen werden für die Einschätzung durch ein KI-System verarbeitet, das die Daten nicht zum Training verwendet. Im kostenlosen Check werden sie höchstens 48 Stunden vorgehalten, damit Sie sie bei einer Beauftragung nicht erneut hochladen müssen. Vor dem Check holen wir Ihre ausdrückliche Einwilligung ein.
Sie haben Fragen zum neuen Tool oder einen komplexeren Fall? Sprechen Sie uns an – wir sind sieben Tage die Woche erreichbar.