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LHR-Praxisfall: Creditreform-Score in wenigen Tagen wiederhergestellt – trotz bestehendem Inkasso-Eintrag

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Ein Unternehmer wandte sich an uns, weil sich seine Bonitätsbewertung bei Creditreform kurzfristig deutlich verschlechtert hatte.

Hintergrund war ein Inkasso-Vorgang im Zusammenhang mit einer geringfügigen Forderung (Rechnungsbetrag 89,67 EUR). Die Forderung war nach Kenntniserlangung zeitnah ausgeglichen worden.

Die praktische Folge der Scoreverschlechterung war gravierend: Kreditversicherungen und Vertragspartner reagieren in solchen Konstellationen regelmäßig automatisiert – unabhängig davon, wie „klein“ der Anlass im Verhältnis zum Geschäftsbetrieb ist.

Unser Vorgehen

Wir haben Creditreform außergerichtlich zur Korrektur aufgefordert und dabei – neben den tatsächlichen Umständen – vor allem die datenschutzrechtlichen Leitplanken herausgearbeitet:

  • Bonitätsbewertungen sind personenbezogene Datenverarbeitung.
  • Soweit negative Vorgänge gespeichert und für Scoring-Zwecke genutzt werden, bedarf es einer tragfähigen Rechtsgrundlage und einer korrekten Interessenabwägung.
  • Bei singulären Vorfällen, geringer Forderungshöhe, schneller Zahlung und ansonsten unauffälliger Zahlungshistorie kann die weitere Verwendung für das Scoring unverhältnismäßig sein.

Wir haben zudem Auskunfts- und Mitteilungspflichten adressiert (insb. Empfängerkreis und Nachberichtigung gegenüber Dritten).

Ergebnis

Creditreform reagierte ungewöhnlich schnell: Nach einem klärenden Telefonat und Rücksprache mit der Rechtsabteilung wurde der Score wieder auf 260 Punkte gesetzt. Die Auskunftsempfänger werden über den Nachtrag informiert.

Wichtig – und in der Praxis häufig missverstanden:

Der Inkasso-Eintrag bleibt zwar noch innerhalb der Regelfrist gespeichert, wird aber nicht mehr für die Scorebewertung verwendet und nicht gegenüber Dritten übermittelt. Sichtbar ist er damit nur noch in der Selbstauskunft.

Praktische Hinweise für Unternehmen

  1. Scoreabfall ist ein Frühwarnsignal: Schon einzelne Einträge können automatisierte Risikomodelle kippen – mit unmittelbaren Auswirkungen auf Versicherbarkeit, Zahlungsziele und Vertragsschlüsse.
  2. Nicht nur „Löschung“ denken: Oft ist der schnellere Hebel die Entkopplung vom Scoring und die Korrektur der Auskunft an Empfänger.
  3. Fakten sauber dokumentieren: Rechnung, Zahlungsnachweis und zeitlicher Ablauf sind entscheidend.
  4. DSGVO-Rechte aktiv nutzen: Auskunft (wer hat was bekommen?), Berichtigung/Korrektur und Mitteilung an Empfänger sind in der Praxis häufig der Schlüssel.

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