Multiple awards.

Focus Markenrecht
de

Gedichtinterpretation ist Meinungsäußerung

Gedicht Meinungsäußerung
Photo by Thought Catalog on Unsplash

Der Philosoph Immanuel Kant hat vor zwei Jahrhunderten dafür gesorgt, dass Recht und Moral zwei Paar Schuhe sind.

Das ist für eine weltanschaulich plurale Gesellschaft wie unsere ein großer Vorteil. So können Gesetze jenseits moralischer Befindlichkeiten Geltung beanspruchen. Recht ist das eine, Moral das andere. So trennte sich – nach vielen Jahrhunderten – auch die Juristerei von der Philosophie und Theologie.

Das wiederum bedeutet nicht, dass philosophische Grundüberlegeungen im Recht heute keine Rolle mehr spielten. Deutlich wird das immer wieder, wenn es um die Justiziabilität von Aussagen geht. Die Rechtmäßigkeit öffentlich geäußerter Zusammenhänge richtet sich nämlich nach dem erkenntnistheoretischen Charakter der Aussage.

Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen

Zu unterscheiden sind Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen. Eine Tatsachenbehauptung („Paris ist die Hauptstadt von Frankreich“) bezieht sich auf einen objektiv zu beurteilenden Sachverhalt, so dass ihr im Zuge einer Beweisführung ein allgemein anerkannter Wahrheitswert zugeordnet werden kann. Eine Meinungsäußerung („Paris ist eine schöne Stadt“) entzieht sich als subjektive Einschätzung diesem Kriterium. Nicht immer ist der Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung offensichtlich. Juristischer Maßstab ist dabei das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums.

Das Gedicht einer „Coronamaßnahmenkritikerin“…

In einem Fall, der zuerst vor dem LG Frankfurt a. M. verhandelt wurde und dann nach eingelegter Berufung vor dem OLG Frankfurt a. M. landete, ging es um die Einordnung eines Facebook-Kommentars zu einem Gedicht einer „Coronamaßnahmenkritikerin“, das diese in Reaktion auf eine untersagte Versammlung ihresgleichen in Richtung derjenigen verfasst und im Internet veröffentlicht hatte, die mit ihrer Intervention bei den zuständigen Behörden für das erteilte Versammlungverbot gesorgt hatten. Darin ist von „Denunzianten“ die Rede, denen kurzer Prozess gemacht und das Todeurteil ausgesprochen werde.

…und dessen Interpretation durch ihre Gegner

Das betrachteten die Gegner der poetisch veranlagten „Coronamaßnahmenkritikerin“ als handfeste Drohung: Man wolle ihren Tod. Nun wiederum fühlte sich die kritische „Dichterin“ missverstanden und verlangte, diese Kommentierung ihres Gedichts zurückzunehmen, weil die darin zum Ausdruck kommende Interpretation nicht den Tatsachen entspräche. Einen Unterlassungsanspruch hätte sie in der Tat nur, ginge es bei dem Kommentar um eine falsche Tatsachenbehauptung. Geht es aber nicht, so das LG und dann auch das OLG Frankfurt a. M. (OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 10.2.2022, Az.: 16 U 87/21). Als Deutung des Gedichts sei der Kommentar eine Meinungsäußerung, die als solche hingenommen werden müsse.

Meinungsfreiheit wiegt hier schwerer als Persönlichkeitsrecht

Dass es um eine Deutung gehe, zeigten die hermeneutische Wortwahl des Kommentars, in dem u.a. davon die Rede ist, das Gedicht bringe etwas „sinngemäß“ zum Ausdruck, und der Umstand, dass nichts „in den Mund gelegt“ oder falsch zitiert werde. Der Kommentar sei daher, so die Frankfurter Richter, ein Beitrag zum „geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage“; ihn im Rahmen der verfassungsrechtlich zugestandenen Meinungsfreiheit zu tätigen, überwiege das Interesse der „Coronamaßnahmenkritikerin“ an der Wahrung ihres Persönlichkeitsrechts.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

Practical handbook for enforcing claims in competition law

2nd, completely revised and updated edition

Arranged chronologically, differentiated structure, numerous cross-references and, brand new: Extensive practical information on every process situation.

Learn more

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht