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Focus Markenrecht
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Nach dem Kauf ist vor dem Schock

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Zigaretten Schockbilder
© Ralf Geithe – fotolia.com

Seit 2016 schreibt die EU-Tabakrichtlinie vor, dass zwei Drittel einer Zigarettenschachtel mit einem abschreckendem Bild sowie einem deutlichen Warnhinweis versehen sein muss. Verfaulte Zähne, schwarze Lungen und Impotenz sind nur drei Beispiele möglicher Folgen von Zigarettenkonsum. Die Bilder und Warnhinweise sollen Konsumenten vom Kauf der Tabakwaren abschrecken.

In Supermarktregalen werden die eigentlichen Zigarettenschachteln jedoch oftmals durch kleine Aufsteller verdeckt, die das Logo der Zigarettenmarke sowie die Größe der Packung abbilden. Die gewünschte abschreckende Wirkung der Schockbilder wird so sehr einfach aber effektiv umgangen.

Klage von Pro Rauchfrei am LG München

Der Anti-Tabak-Verein Pro Rauchfrei klagte nun gegen diese Verschleierung der Schockbilder. Und das LG München sprach ein deutliches Urteil: Supermärkte dürfen die Schockbilder auf Zigarettenschachteln durch einen Verkaufsautomaten verdecken. Das Verdecken der Bilder sahen die Richter des LG München nicht als irreführend an, der Kunde habe ja vor dem Bezahlen noch die Möglichkeit, abgeschreckt zu werden.

Als Endverbraucher mit gesundem Menschenverstand muss ich doch ernsthaft reflektieren, ob ich, nachdem ich mich für eine Packung Zigaretten entschieden habe, nachträglich von einem der unappetitlichen Schockbilder abhalten lasse. Ich lege ja auch die Packung Donuts nicht wieder ins Regal, nachdem mir mein Verstand ein schlechtes Gewissen eingeredet hat und auf die direkte Zunahme hinweist, die auch durch zwei halbherzige Fitnessstudiobesuche nicht wieder auszugleichen sein wird.

Wenn es also schon eine EU-Tabakrichtlinie gibt, nach derer Endverbraucher vom Kauf von Tabakprodukten abgeschreckt werden sollen, dann müsste man hier auch konsequent von Anfang an abschrecken. Oder man lässt es ganz bleiben und hofft auf die Mündigkeit der Käufer.

OLG München übernimmt

Ob die Richter des LG München mit ihrer Einschätzung, es bedarf eines Gesetzes, nicht bloß einer Verordnung, um das Verdecken der nach der EU-Tabakrichtlinie vorgeschriebenen Schockbilder zu untersagen, richtig liegt, wird nun vom Münchener Oberlandesgericht geprüft . Man kann erwarten, dass der Fall bis zum Europäischen Gerichtshof geht.

Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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