Schmeckt mir, like ich – Likes können nicht übernommen werden
5 Euro kosten im Schnitt 1.000 Likes, wenn man sie günstig über Plattformen mit Servern in Indien oder Afrika einkauft. Das ist ziemlich billig. Für wenig mehr gibt es auch noch maßgeschneiderte Kommentare dazu. „Wow!“, „Amazing!“ oder „tasted awesome“.
Je mehr Likes und Kommentare man sammelt, desto besser muss die Reputation sein. Ist ja ganz klar. Ob die nun real oder fake sind, spielt für den Konsumenten auf den ersten Blick eigentlich keine Rolle.
Likes steigen im Wert zwar nicht wie Bitcoins (meistens, manchmal), sind aber beinahe zu einer virtuellen Währung geworden. Für guten Content werden viele Likes „gezahlt“. Für Schlechten weniger. Und mit den verdienten Likes kauft sich der Influencer neue Sponsoren – und Restaurants gewinnen damit Neukunden.
Alter Glanz für neues Unternehmen
Dass Likes eine wertvolle Währung sind, wusste auch die Betreiberin eines Franchise-Unternehmens. Für ihr ehemaliges Franchise-Unternehmen hatte diese auf ihrer Facebook-Seite zahlreiche Likes und Empfehlungen sammeln können. „Schmeckt super!“, „wir kommen gerne wieder:“, „mega lecker, sehr zu empfehlen!“. Solche Bewertungen locken Neukunden an und sorgen für ein florierendes Geschäft, vor allem gegen Konkurrenten mit ähnlichem Angebot in gleicher Lage.
Dass das Produkt doch Jacke wie Hose ist, Burger ist Burger, Pizza ist Pizza, und es um den Betreiber – nicht etwa um den Franchise-Partner in Sachen Qualität und Reputation – geht, dachte sich wohl auch die Betreiberin eben jener Facebook-Seite, als sie den Namen ihres alten Franchise-Partners gegen den Namen des neuen Franchise-Partners austauschte. Aus A wurde B, das Produkt war ja ohnehin fast das Gleiche. Als Inhaberin und damit Admin einer Facebook-Seite ist ein Namenswechsel jederzeit möglich. Vergebene Likes und Kommentare sind allerdings nicht an den Namen der Seite gekoppelt. Menschen, die das Produkt also in Unternehmen A super lecker fanden, waren vielleicht nach dem Wechsel des Franchise-Partners nie wieder in Unternehmen – jetzt – B. Die Empfehlung blieb aber trotzdem auf der Facebook-Seite sichtbar.
Irreführung für Kunden
Also so geht’s ja nicht! Das ist doch irreführend für potentielle Neukunden? Vielleicht schmeckts bei B ja gar nicht so awesome wie bei A. Richtig. Das sah das OLG Frankfurt genauso.
„Nach dem Wechsel eines Restaurants von einem bestimmten gastronomischen Franchise-System zu einem anderen ähnlichen System ist die Weiterverwendung von Bewertungen und “Likes”, die das Restaurant während der Zugehörigkeit zu dem ersten System erhalten hat, irreführend.“ (OLG Frankfurt, Urteil v. 14.06.2018, Az. 6 U 23/17)
Schade Schokolade. Für das neue Unternehmen, ähnlich oder nicht, muss eine neue Seite eröffnet oder bestehende Likes und Kommentare entfernt werden. Schmeckt bitter für die Beklagte, aber vielleicht besser für die Kunden.
Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.