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Focus Markenrecht
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EU vereinheitlicht europäischen Onlinehandel

Nach mehrjähriger Debatte hat der Europäische Rat am 10.10.2011 die neue Verbraucherrechtrichtlinie angenommen und sich für ein in der Europäischen Union gemeinsames Fernabsatzrecht ausgesprochen.

Hierdurch werden nun die rechtlichen Vorschriften im Onlinehandel europaweit vereinheitlicht. Demzufolge wird eine große Unsicherheit für Verbraucher wegfallen, die sich vorher bei einem internationalen Onlinekaufgeschäft auch mit dem jeweiligen nationalen fremden Recht auseinandersetzen mussten.

Die Verbraucherrechtsrichtlinie sieht vor, dass die Vereinheitlichung des Fernabsatzrechtes bis Mitte 2013 umgesetzt sein muss, d.h. dass bis dahin nationale Vorschriften, die gegen das EU-Recht verstoßen, aufgehoben werden müssen. Das bislang in Deutschland geltende Widerrufsrecht von 14 Tagen wird dann europaweit gelten.

Es werden aber natürlich auch Neuerungen auf den deutschen Onlinehändler zukommen. Eine für die Onlinehändler nachteilige Änderung ist die Pflicht, nach Erhalt des Widerrufs den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten, bisher hatte er hierfür 30 Tage Zeit.

Eine weitere Neuregelung sieht vor, dass der Onlinehändler innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages die Ware an den Kunden liefern muss, ansonsten kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten.

Eine weitere wichtige Vorschrift sieht vor, dass der Verbraucher zukünftig immer die Kosten der Rücksendung der Ware nach Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen unabhängig von dem Wert der Waren zu tragen hat. Die sogenannte „40-Euro-Klausel“ als Ausnahmeregelung wird dann also ersatzlos wegfallen. (nh)

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