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Sportrecht: Kanzlei LHR verstärkt den Fokus auf das Sportbusiness

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Sportrecht
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Die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum wird zukünftig noch intensiver Mandanten aus dem Sportbusiness beraten. Das Sportrecht etabliert sich zunehmend als eigenständige Disziplin in der Rechtsberatung.

Diesen Trend hat die Kanzlei LHR aufgegriffen und sich entsprechend weiter spezialisiert: Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec., Partner der Kanzlei LHR, wird zeitnah ein spezielles Weiterbildungsstudium zum Sportrecht erfolgreich abschließen, Rechtsanwalt Thomas Herro, LL.M. hat das entsprechende Hochschulzeugnis zum Sportrecht-Studium gemäß § 62 HG bereits in der Tasche.

Dr. Niklas Haberkamm, Partner bei LHR, erklärt die weitere Spezialisierung wie folgt: „Ziel ist es, die Interessen unserer Mandanten aus dem Sportbusiness noch effektiver vertreten zu können.“

In diesem Zusammenhang fungierte die Kanzlei LHR auch als offizieller Partner der 69. Blue Monday Lounge am 20.03.2017 zum Thema “Nationales- & Internationales Sport-Sponsoring” am 20.03.2017 in Düsseldorf. Neben der Kanzlei LHR waren auch der 1. FC Köln, Bayer Leverkusen, Borussia Mönchengladbach, Schalke 04 und weitere große Unternehmen offizieller Partner der Veranstaltung als größte Medien- und Wirtschaftsplattform in Deutschland.

Bei der 69. Blue Monday Lounge in Düsseldorf haben sich neben Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. auch die beiden ebenfalls auf das Sportrecht spezialisierten Rechtsanwälte Thomas Herro, LL.M. und Knut Schreiber, LL.M. mit den eigenen VIP-Gästen der Kanzlei aus ihrem hochkarätigen Netzwerk sowie mit weiteren führenden Experten aus dem Sportbusiness zum Thema Sport-Sponsoring sowie rechtssichere Vermarktung ausgetauscht und ihre Expertise im Sportrecht eingebracht.

Die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum vertritt inzwischen aus dem Sportbusiness auch einen Bundesliga-Profi und Nationalspieler. Zu den Mandanten zählen zudem neben KMU auch Großkonzerne und Privatpersonen. Neben der Wahrung sämtlicher Interessen im Bereich des Sportrechts vertritt die Kanzlei ihre Mandanten insbesondere auch im Medienrecht, im Gewerblichen Rechtsschutz und bei jeglichen Angriffen auf die Reputation durch unzulässige Berichterstattung (Reputationsmanagement).

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