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Focus Markenrecht
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iWatch – ein neues Mitglied in der Markenfamilie

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Die Berichte häufen sich seit Tagen (z.B. hier, hier, hier): Apple möchte den Begriff „iWatch“ in Japan als Marke eintragen lassen. Spekulationen über ein eventuelles neues Produkt werden lauter. Es gibt sogar schon Vermutungen, wie die iWatch aussehen könnte – ohne zu wissen, ob es sie jemals geben wird.

Was lernen wir daraus?

  1. Marken werden vor Aufnahme der Benutzung eingetragen. Sonst ist eventuell jemand anderes schneller. Apple zeigt vorbildlich, wie man es macht.
  2. Markenfamilien sind sinnvoll, gut, begehrenswert. Auch hier hat Apple eine bemerkenswert stringente und erfolgreiche Strategie. Wir alle kennen iPad, iPod und iPhone und haben eine konkrete Vorstellung, was wir von einer iWatch erwarten.
  3. Marken werden möglichst früh eingetragen – sobald ein Marktplatz konkretisiert werden kann oder Nachahmer befürchtet werden müssen. Das Gesetz hat extra hierfür die Benutzungsschonfrist vorgesehen. Es handelt sich also gar nicht um ein besonderes Phänomen sondern um einen gesetzlich geregelten Standard – der leider viel zu selten genutzt wird.
  4. Marken ohne dazugehörige Produkte erzeugen Begehrlichkeiten und Neugier!
  5. Markeneintragungen können im Rahmen des Marketings wunderbar verwertet werden.

(ro)

(Bild: © Serghei Velusceac – Fotolia.com)

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