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Focus Markenrecht

Herrschaftsrecht

Was ist das Herrschaftsrecht?

Was ist das Herrschaftsrecht?

Das Herrschaftsrecht stellt ein absolutes Recht dar. Der Herrschaftsrechtsinhaber besitzt die alleinige Befugnis auf das Rechtsobjekt einzuwirken. Herrschaftsrechte bestehen am Eigentum an Sachen sowie am geistigen Eigentum. So darf der Markenrechtsinhaber bspw. mit seiner Marke nach seinem Belieben verfahren.

Unsere Leistungen zum Thema Herrschaftsrecht


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