Geoblocking: Teure Abschottung für Spieleverlage
Der Europäer wird dem Menschenbild des „homo ludens“ (nach Johan Huizinga), des spielenden Menschen, durchaus gerecht.
Mehr als die Hälfte aller Menschen in Europa spielen zumindest gelegentlich Videospiele.
Die Branche floriert und die führenden Spieleverlage sind längst Großunternehmen mit Milliardenumsatz.
Rechtswidrige Geoblocking-Praktiken
Die EU-Kommission nun ein Millionenbußgeld gegen verschiedene Spieleverlage (Valve, Capcom u.a.) ein Bußgeld i. H. v. insgesamt 7,8 Millionen Euro verhängt. Der Vorwurf der Kommission lautet: Die betroffenen Unternehmen würden den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abschotten, indem sie den grenzüberschreitenden Verkauf ihrer Produkte vertraglich beschränkten. Das ist ein Verstoß gegen die Geoblocking-VO der EU. Die Geoblocking-Praktiken der Verlage betrafen rund 100 PC-Videospiele unterschiedlicher Genres (z. B. Sport-, Simulations- und Actionspiele).
Vertraglich eingeschränkter Handel
Im einzelnen hatte der federführende Spieleverlag Valve mit seinen Partnern vereinbart, dass bei Kaufanfragen bzw. Bestellungen die Aktivierung bestimmter PC-Videospiele auf dem Angebot der beteiligten Verlage außerhalb bestimmter Länder verhindert wurde. Zwischen September 2010 und Oktober 2015 wurde so über Zeiträume von ein bis fünf Jahren verhindert, dass Interessenten aus ganz Europa auf die Angebote aus insbesondere osteuropäischen Ländern zugreifen konnten. Genau das hätte aber laut Geoblocking-VO gewährleistet sein müssen. Hinzu kamen Vereinbarungen, die den grenzüberschreitenden Verkauf von PC-Videospielen innerhalb des EWR einschließlich beschränkten. Diese Praktiken kamen in der Regel über längere Zeiträume von drei bis elf Jahren zwischen März 2007 und November 2018 zur Anwendung. Auch dieser vertraglich eingeschränkte Handel verträgt sich nicht mit der Geoblocking-VO.
Spiel ohne Grenzen
Der Menschen sei nur da ganz Mensch, wenn er spielt, meinte Friedrich Schiller. Dafür, dass dieses Spiel ohne Grenzen stattfindet bzw. dem Verkauf von PC-Videospielen keine solchen gesetzt werden, steht die EU mit ihrer Geoblocking-VO. Und zur Not auch mit saftigen Bußgeldern auf höchstem Level. Für die wettbewerbswidrigen Praktiken von Valve, Capcom und Co. heißt es nun jedenfalls: Game over!
Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.