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Entfernung von Einträgen bei Creditreform oder SCHUFA

Wir helfen Ihnen dabei, rechtswidrige Creditreform oder SCHUFA-Einträge löschen zu lassen.

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SCHUFA/Creditreform-Eintrag löschen? – Jetzt beraten lassen!

Creditreform oder SCHUFA-Eintrag löschen lassen: Wir helfen Ihnen!

Es gibt zahlreichen Mythen im Alltag, die jeder kennt. Zum Beispiel das Gerücht, dass der GEZ-Kontrolleur nach dreimaligem Besuch in die Wohnung gelassen werden müsse oder den Irrglauben, dass Eltern für ihre Kinder hafteten oder der eiserne „Rechtssatz“, dass derjenige, der mit seinem Auto einem anderen hinten drauf fährt, immer „schuld“ sei.

Eine dieser unausrottbaren Legenden ist auch, dass die Creditreform (das gleiche gilt für die berühmt berüchtigte Schufa) eine gemeinnützige Einrichtung oder sogar eine staatliche Stelle sei, die sich in den Dienst der Menschen stellt, um Daten zu sammeln, um diese dann selbstlos in Gestalt einer Bonitätsauskunft Interessierten zur Verfügung zu stellen.

Wer oder was ist die Creditreform/SCHUFA?

Creditreform wurde am 9. März 1879 in Mainz von einer Gruppe von 25 kleinen Gewerbetreibenden und Händlern als Verein Barzahlung Mainz  gegründet. Ziel der Vereinigung war es, keinem Kunden mehr Kredit zu geben, der einem Vereinsmitglied etwas schuldet. Kurz nach der Gründung gab es in Deutschland 15 voneinander unabhängige Vereine nach der gleichen Idee, die sich 1883 unter Dachorganisation Verband der Vereine Creditreform e. V. (VVC) zusammenschlossen.

Heute ist Creditreform eine der größten Wirtschaftsauskunfteien mit 167 Geschäftsstellen und 155.000 Mitgliedern in Europa.

Die Creditreform ist keine Behörde

Und weil die Creditreform oder die Schufa sich so aufopfernd um das Informationsbedürfnis der Bürger kümmert, so denken viele, wird das auch alles schon seine Richtigkeit haben. Wenn in den Datenbanken mal etwas Falsches steht, trauen sich Betroffene – eingeschüchtert durch die negativen Folgen einer schlechten Bonitätsauskunft – oft nicht, ihre Rechte über eine bloße höfliche Bitte zur Änderung der Daten hinaus, effektiv wahrzunehmen.

Auch wenn die Creditreform oder die Schufa als Inkassostelle auftritt, denken viele, dass es sich dabei um eine Behörde handeln könnte, bei der „Widerspruch zwecklos“ ist und es nichts bringt, die Creditreform oder die Schufa aufzufordern, falsche Einträge zu löschen.

Dies liegt wahrscheinlich nicht zuletzt an der sehr langen Tradition der „Vereinigung“, die bis ins späte 19. Jahrhundert zurückreicht und wie, wie bereits erwähnt, damals unter dem Namen „Verein Barzahlung Mainz“ mit dem Ziel gegründet wurde, keinem Kunden mehr Kredit zu geben, der einem Vereinsmitglied etwas schuldete.

Die Creditreform hat nicht immer Recht

Wenn in den Datenbanken mal etwas Falsches steht, trauen sich Betroffene – eingeschüchtert durch die negativen Folgen einer schlechten Bonitätsauskunft – oft nicht, ihre Rechte über eine bloße höfliche Bitte zur Änderung der Daten hinaus, effektiv wahrzunehmen. Auch wenn die Creditreform oder die SCHUFA als Inkassostellen auftreten, denken viele, dass es sich dabei um eine Behörde handeln könnte, bei der „Widerspruch zwecklos“ ist und es nichts bringt, die Creditreform oder die SCHUFA aufzufordern, falsche Einträge zu löschen.

Meist antwortet die Creditreform mit einem Formschreiben, in dem sie darauf hinweist, grundsätzlich auch ohne Einwilligung des Berechtigten Speicherung von Daten berechtigt zu sein. Vereinzelt wird nach nochmaliger Prüfung der Unterlagen „leider eine falsche Zuordnung“ festgestellt, die aber umgehend gelöscht worden sei. Zu den unrichtig gespeicherten Daten äußert sich die Creditreform dabei nicht. Unternehmen, die sich gegen ungerechtfertigte Einträge zur Wehr setzen stoßen in aller Regel auf taube Ohren.

Die Creditreform ist nicht „gemeinnützig“

Mittlerweile besteht die Creditreform aus einer ganzen Gruppe von gewöhnlichen privatrechtlichen Dienstleistern, die, wie andere Wirtschaftsunternehmen auch –  natürlich grundsätzlich völlig legitim – nach Gewinnmaximierung streben. Hauptgeschäftsfeld der Creditreform ist neben dem Inkasso das Bereitstellen von Bonitätsinformationen zu Unternehmen und Privatpersonen.

Die Creditreform hat Gesetze zu beachten

Ein Service, der vom Bundesdatenschutzgesetz strengen Reglementierung unterworfen ist, da er in nicht unerheblicher Weise in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen eingreift. Solange die gespeicherten Informationen vorteilhaft sind, werden diese von den betreffenden Unternehmen und Privatpersonen häufig gar nicht bemerkt. Ernst wird es aber dann, wenn Negativmerkmale aufgenommen werden, die dazu führen, dass potentielle Vertragspartner davon absehen, mit den Betroffenen Geschäfte zu machen. Wenn diese gespeicherten Informationen dann auch noch falsch sind, hat der Dateninhaber ein ernstes Problem.

Welche Daten speichern Creditreform oder SCHUFA?

Personenbezogene Daten, wie Name, Geburtsdatum und -ort und Anschrift sowie

  • Bankkonten
  • Kreditkarten
  • Leasingverträge
  • Mobilfunkkonten
  • Versandhandelskonten
  • Ratenzahlungsgeschäfte
  • Kredite und Bürgschaften
  • Zahlungsausfälle bei angemahnten und unbestrittenen Forderungen

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Wie lange dürfen Creditreform oder SCHUFA Daten speichern?

Normalerweise bleiben diese Negativ-Einträge drei Jahre lang gespeichert, ausgehend vom Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung bezahlt wurde. Hat man also im Sommer 2017 überwiesen, muss der Eintrag frühestens zum 1. Januar 2021 entfernt werden.

Ebenfalls nach drei Jahren werden fällige Zahlungen aus dem Datenbestand entfernt, sofern Sie den offenen Betrag in diesem Zeitraum bezahlen – anderenfalls können die Daten bis zu vier Jahre lang gespeichert werden.

Was bedeutet der Bonitätsindex?

Der Creditreform Bonitätsindex wurde 1984 eingeführt und bildet seitdem das Herzstück der Creditreform Wirtschaftsauskunft und weiterer Auskunftsformate zur Bewertung der Unternehmensbonität.

Zusammen mit einer genauen Angabe zur Ausfallwahrscheinlichkeit soll der Bonitätsindex eine schnelle und direkte Einschätzung der Bonität – und damit der Kreditwürdigkeit eines Kunden ermöglichen.

Creditreform entwickelt die Berechnungsmethode des Bonitätsindex nach eigenen Angaben stets weiter. Die Weiterentwicklung des Creditreform Bonitätsindex berücksichtig auch strukturelle Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur Deutschlands ebenso wie Änderungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten in einigen Branchen oder Rechtsformen.

Was fließt in die Bewertung des Bonitätsindexes ein?

Für die Berechnung des Creditreform Bonitätsindex wird eine Vielzahl von Informationen bewertet, anhand welcher die Bonität eines Unternehmens bemessen wird. Zu diesen Merkmalen zählen:

  • Krediturteil
  • Zahlungsweise
  • Jahresabschlussdaten
  • Branchenrisiko
  • Unternehmensentwicklung
  • Umsatz
  • Rechtsform
  • Unternehmensalter
  • Regionenrisiko
  • Auftragslage
  • Kapital
  • Erfahrung Management
  • Anzahl Mitarbeiter
  • Relation Umsatz / Mitarbeiter
  • Relation Kapital / Umsatz
  • Externe Zahlungserfahrungen (insbesondere aus dem Debitorenregister Deutschland)

Wie wird der Bonitätsindex ermittelt?

Alle bonitätsrelevanten Merkmale werden im Rahmen einer qualitativen und quantitativen Analyse einzeln bewertet und zu einer Gesamtnote, dem Creditreform Bonitätsindex, verdichtet.

Die Bedeutung der einzelnen Merkmale für die Bonitätsbewertung ist unterschiedlich. Daher werden sie entsprechend ihrer Relevanz und nach Angaben der Creditrefom auch unterschiedlich gewichtet.

Wie wirken sich die Einträge auf die Bonität aus?

Der Score ist ein Wert, der Ihre Kreditwürdigkeit beziehungsweise Bonität beurteilt. Er entsteht auf der Grundlage von statistisch-mathematischen Analyseverfahren und geht mit einer Prognose über mögliche Probleme bei Kreditrückzahlungen einher. Wie sich der Score genau zusammensetzt, halten die Auskunfteien geheim.

In den Score fließen alle Informationen zum Zahlungsverhalten ein, die der Auskunftei vorliegen. Dazu gehören Angaben zu Bankkonten, Kreditkarten, Leasingverträgen, Mobilfunkverträgen, Kundenkonten bei Versandhäusern, Ratenzahlungen, Kredite und Bürgschaften. Auch Zahlungsausfälle fließen in den Score ein – aber nur, wenn diese angemahnt wurden und der Kunde sie nicht bestritten hat.

Schlecht sind auf jeden Fall: Mahnverfahren, Zwangsversteigerungen, Pfändungen, Privatinsolvenzverfahren, eidesstattliche Versicherungen und ungedeckte Schecks. Sollten eine Insolvenz vorliegen, fällt der Score sehr niedrig aus.

Wie kann der Bonitätsindexindex verbessert werden?

Der BGH hat in einer Entscheidung  aus dem Jahr 2011 (BGH, Urteil v. 22.2.2011, Az. VI ZR 120/10)  entschieden, dass die Bewertung von Unternehmen durch Auskunfteien mittels des sogenannten Bonitätsindexes grundsätzlich keine Tatsachenbehauptung sondern lediglich eine Meinungsäußerung darstellt.

Die Bewertung der Bonität eines Unternehmens kann daher nur erfolgreich angegriffen werden, wenn diese auf einer falschen Tatsachengrundlage beruht.  Dazu ist es notwendig, jede einzelne Eintragung und den damit zusammenhängenden Sachverhalt  dezidiert zu prüfen und Unstimmigkeiten substantiiert darzulegen.

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Welche Einträge müssen Creditreform oder SCHUFA löschen?

  • nicht existente Forderungen
  • falsche Adresse
  • veraltete Kontodaten oder
  • Kredite, die falschen Personen zugeordnet wurden
  • falsche Waren-/Dienstleistungsklassifikation
  • falsche Unternehmensform
  • falsches Unternehmensalter,
  • fehlerhafte Beteiligungsverhältnisse
  • Löschung von so genannten „Negativmerkmalen“, zum Beispiel
  • Geldbeträge unter 2.000 Euro: sofort, wenn Rückzahlung innerhalb von 6 Wochen erfolgt
  • Infos über Girokonten und Kreditkarten: bis zur Kündigung des Kontos
  • Kreditanträge: 12 Monate nach Anfrage
  • Kreditkonditionen: 12 Monate nach Anfrage (für Firmen nicht sichtbar)
  • Infos über Kredite: 3 Jahre nach Rückzahlung
  • Daten aus Schuldnerverzeichnissen: 3 Jahre – vorzeitig mit Nachweis vom Amtsgericht

Müssen Creditreform oder SCHUFA auch die Anwaltskosten übernehmen?

Das kommt darauf an. Grundsätzlich haftet die Auskunftei erst ab Kenntnis eines rechtswidrigen Eintrags. Das bedeutet, dass die Auskunftei auch erst ab diesem Zeitpunkt auf Unterlassung, Schadensersatz  und damit auch auf die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten haftet.

Weigern sich Creditreform oder SCHUFA jedoch, einen klaren Rechtsverstoß zu beseitigen, muss  das Unternehmen auch den Anwalt des Betroffenen bezahlen.

Creditreform oder SCHUFA-Eintrag löschen lassen: So unterstützen wir Sie!

Unsere Erfahrung zeigt einerseits, dass sich nur wenige trauen, ihre Rechte gegen die althergebrachte Creditreform gerichtlich durchzusetzen. Andererseits zeigen zahlreiche Erfolge aus unserer anwaltlichen Praxis, dass man sich gegen die Speicherung falscher Daten gerichtlich effektiv wehren kann.

Eine schlechte Bonitätsauskunft ist kein Schicksalsschlag oder eine Strafe Gottes, der man hilflos ausgeliefert wäre, sondern letztendlich nur die Auskunft aus einer Sammlung von Daten eines privaten Unternehmens aus völlig unterschiedlichen Quellen, die selbstverständlich auch falsch bzw. veraltet sein können.

Jeder hat einen Anspruch darauf, bei der Creditreform (oder der Schufa) falsche Einträge löschen zu lassen. Der Betroffene muss auch nicht etwa, wie die Creditreform oder die Schufa gerne suggerieren, erläutern, weshalb die Daten falsch sind oder sogar die richtigen mitteilen. Auch wenn die Creditreform oder die Schufa das natürlich gerne hätten, muss der Betroffene nicht noch bei der Vermarktung seiner Daten mithelfen.

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Unsere Leistungen zum Thema Entfernung von Einträgen bei Creditreform oder Schufa

  • Einholung und Prüfung von Auskünften auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Prüfung der einzelnen Einträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Löschung von Falscheinträgen
  • Löschung von so genannten „Negativmerkmalen“
  • Löschung von Eintragungen mit Zustimmung der Gläubiger
  • Verbesserung des Bonitätsindexes

Anwälte schützen Ihre Bonität bei Creditrefrom und SCHUFA

Unternehmen und Persönlichkeiten können sich gegen falsche Daten in Auskünften oder schlechte Bonität effektiv zur Wehr setzen. Wer geeignete Mittel einsetzt, der schützt sich aktiv und

  • verhindert effektiv die Verbreitung unwahrer Behauptungen durch Creditreform und SCHUFA,
  • verbessert seine Bonität und
  • zeigt sich wehrhaft gegenüber zukünftigen Angriffen.

Creditreform und Schufa entfernen falsche Daten regelmäßig auf unsere Aufforderung. Falls dies ausnahmsweise einmal nicht der Fall sein sollte, kennen wir die  geeigneten Schritte, die dann einzuleiten sind.

Arno Lampmann, Kanzlei-Gründer, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz:„Die Creditreform (das gleiche gilt für die berühmt berüchtigte SCHUFA) ist keine gemeinnützige Einrichtung oder gar eine staatliche Stelle, die sich in den Dienst der Menschen stellt, um Daten zu sammeln, um diese dann selbstlos zur Information des Wirtschaftsverkehrs zur Verfügung zu stellen. Sie hat nur ein Ziel: Ihre Daten zu Geld zu machen.

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LHR hat bereits zahlreiche Creditreform und Schufa-Einträge löschen lassen

Einen durchschlagenden, gerichtlichen Erfolg erzielte LHR vor dem Oberlandesgericht Köln: Nachdem die Creditreform die außergerichtlich geforderte Unterlassungserklärung während des Verfahrens widerwillig abgegebenen hatte, legte das OLG der Creditrefom mit Beschluss vom 8.3.2012, Az. 18 U 304/11 auch die Kosten beider Instanzen auf.

Details zum Fall hier

Was ist Reputationsmanagement?

Die Reputation eines Unternehmens oder einer Person ist wichtiger Bestandteil des Erfolgs einer Person oder eines Unternehmens. Reputationsmanagement hilft, den guten Ruf zu wahren, zu sichern und nach Reputationsverlust wieder neu aufzubauen. Reputationsmanagement ist Teil der Unternehmenskommunikation und hier insbesondere Wächterelement über Veröffentlichungen, Bewertungen und öffentlicher Mitbewerber-Aussagen.

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