Creditreform-Bonitätsindex: Was bedeutet mein Wert? Die Skala von 100 bis 600 erklärt

Viele Unternehmer erfahren erst durch eine Absage von ihrem Bonitätsindex: Der Lieferant stellt auf Vorkasse um, der Leasingantrag wird abgelehnt, der Warenkreditversicherer streicht das Limit. Wer die Kennzahl lesen kann, erkennt, wo sich eine Prüfung der eigenen Daten lohnt.
Die wichtigsten Punkte vorab:
- Skala: 100 ist der beste Wert. Je höher die Zahl, desto schlechter die Bonität. 500 und 600 gelten als Ausfall.
- Bedeutung: Jeder Wert entspricht einer Ausfallwahrscheinlichkeit für die nächsten zwölf Monate.
- Grenzbereich: Zwischen den Bereichen 250 bis 299 und 300 bis 349 steigt die Ausfallquote nach den Zahlen der Creditreform von 0,97 % auf 3,38 %.
- Rechte: Falsche Tatsachen in der Auskunft müssen Sie nicht hinnehmen, weder als Unternehmen noch als Person.
Was misst der Creditreform-Bonitätsindex?
Der Bonitätsindex gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Unternehmen innerhalb der nächsten zwölf Monate ausfällt. Die Creditreform beschreibt die mit dem Index korrespondierende Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, kurz PD) als Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer innerhalb von zwölf Monaten in eine der beiden schlechtesten Bonitätsklassen 500 oder 600 wandert. Diese Definition entspricht nach Angaben der Creditreform den Ausfallkriterien gemäß Basel II.
Der Index kann nach Angaben der Creditreform Werte von 100 bis 500 sowie den Wert 600 annehmen. Je niedriger die Zahl, desto besser die Bewertung. Bei unklaren Sachverhalten vergibt die Creditreform keinen Index.
In der Wirtschaftsauskunft steht der Index nicht allein. Die Muster-Wirtschaftsauskunft der Creditreform (Stand August 2024) zeigt daneben:
- die individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit in Prozent und den Durchschnitt in Deutschland,
- Zahlungsweise und Krediturteil jeweils mit Klartext und Kennziffer,
- ein Kreditlimit, das die Creditreform als empfohlenen Vorschlagswert für eine Kreditlinie bezeichnet,
- die Branche nach dem Schlüssel WZ 2008 mit der durchschnittlichen Ausfallwahrscheinlichkeit dieser Branche (Branchen-PD),
- eine Übersetzung des Index in die Ratingskalen von Banken und Finanzdienstleistern.
Creditreform-Bonitätsindex-Tabelle: Welche Ausfallwahrscheinlichkeit gehört zu welchem Wert?
Die Creditreform veröffentlicht für einzelne Bereiche der Skala die tatsächlich gemessenen Ausfallquoten. Die folgende Tabelle gibt die Werte aus dem Informationsblatt „Creditreform Bonitätsindex“ (Stand Januar 2024) wieder, gemessen im Zeitraum September 2022 bis September 2023:
| Bonitätsindex | Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) in zwölf Monaten |
|---|---|
| 100 bis 149 | 0,05 % |
| 150 bis 199 | 0,16 % |
| 200 bis 249 | 0,30 % |
| 250 bis 299 | 0,97 % |
| 300 bis 349 | 3,38 % |
| 350 bis 499 | 11,68 % |
| 500 und 600 | Ausfall |
Quelle: Creditreform, Informationsblatt „Creditreform Bonitätsindex“, Stand 01/2024. Durchschnitt in Deutschland laut derselben Quelle: 1,43 % (Stand September 2023).
Die Tabelle zeigt Durchschnittswerte für ganze Bereiche. Die Ausfallwahrscheinlichkeit in Ihrer eigenen Auskunft ist ein Einzelwert und kann davon abweichen.
Für Bankgespräche hilft eine zweite Tabelle. Die Muster-Wirtschaftsauskunft ordnet den Index sechs Risikoklassen der Finanzdienstleister zu:
| Risikoklasse | PD-Bereich | Bonitätsindex |
|---|---|---|
| I | 0 % bis 0,3 % | 100 bis 221 |
| II | 0,3 % bis 0,7 % | 222 bis 264 |
| III | 0,7 % bis 1,5 % | 265 bis 284 |
| IV | 1,5 % bis 3,0 % | 285 bis 314 |
| V | 3,0 % bis 8,0 % | 315 bis 354 |
| VI | 8,0 % bis 100 % | 355 bis 600 |
Quelle: Creditreform, Muster-Wirtschaftsauskunft, Stand 08/2024, Zuordnung in die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister.
Was bedeuten die Werte 500 und 600?
Die Werte 500 und 600 gelten bei der Creditreform als Ausfall. So steht es im Informationsblatt und im Erläuterungsteil der Muster-Wirtschaftsauskunft. Sie markieren damit das Ereignis, dessen Wahrscheinlichkeit der Index für alle übrigen Unternehmen vorhersagt. Eine nähere Abgrenzung zwischen 500 und 600 nennen die Unterlagen nicht.
Für die Praxis zählt eine andere Frage: Welches Merkmal hat die Einstufung ausgelöst, und trifft es zu? Die Auskunft führt dazu eine Rubrik „Negativmerkmale“, etwa für Inkassoverfahren, Zwangsvollstreckungen oder Insolvenzen. Steht dort eine bezahlte Forderung ohne Erledigungsvermerk oder ein Vorgang eines anderen Unternehmens, beruht der Ausfallwert auf einer falschen Grundlage. Wie ein solcher Fall verlaufen kann, zeigt unser Beitrag LHR-Praxisfall: Creditreform-Bonitätsindex 500.
Ab welchem Wert wird es für Lieferantenkredit und Leasing kritisch?
Einen allgemein gültigen Grenzwert gibt es nicht. Kreditgeber, Leasinggesellschaften und Warenkreditversicherer arbeiten mit eigenen, internen Schwellen, die sie in der Regel nicht veröffentlichen. Die Zahlen der Creditreform erklären aber, warum der Bereich um 300 in der Praxis so oft den Ausschlag gibt.
Im Bereich 250 bis 299 lag die gemessene Ausfallquote bei 0,97 % und damit unter dem damaligen Durchschnitt von 1,43 %. Im Bereich 300 bis 349 waren es 3,38 %, also mehr als das Dreifache. Nach der Zuordnung in der Muster-Wirtschaftsauskunft beginnt die Risikoklasse IV (1,5 % bis 3,0 %) bei 285, die Risikoklasse V (3,0 % bis 8,0 %) bei 315. Ein Unternehmen mit 310 und eines mit 270 trennen auf dem Papier nur 40 Punkte, in der Risikoeinschätzung eines Lieferanten aber deutlich mehr.
Die Creditreform empfiehlt ihren Kunden selbst, bei hohen Werten zusätzliche Sicherheiten zu verlangen. Viele Geschäftspartner orientieren sich außerdem am ausgewiesenen Kreditlimit, das mit einer schlechteren Bewertung häufig sinkt.
Welche Faktoren fließen in den Bonitätsindex ein, und wie stark?
Die Creditreform verdichtet eine Vielzahl von Einzelinformationen zu einer Gesamtnote und gewichtet sie nach ihrer Relevanz. Das Informationsblatt stellt die Ermittlung an einem schematischen Beispiel dar. Die dort genannte Gewichtung ist eine vereinfachte Darstellung, kein offengelegtes Rechenmodell:
| Risikofaktor | Gewichtung (schematisch) |
|---|---|
| Zahlungsweise | 25 % |
| Krediturteil | 25 % |
| Bilanzbonität | 10 % |
| Branche | 6 % |
| Unternehmensentwicklung | 5 % |
| Auftragslage | 5 % |
| Umsatz | 5 % |
| Gezeichnetes Kapital | 5 % |
| Rechtsform | 4 % |
| Unternehmensalter | 4 % |
| Mitarbeiterzahl | 4 % |
| Umsatz je Mitarbeiter | 2 % |
Quelle: Creditreform, Informationsblatt „Creditreform Bonitätsindex“, Stand 01/2024, Abschnitt „Schematische Ermittlung“.
Zahlungsweise und Krediturteil kommen in diesem Schema zusammen auf 50 % und wiegen damit so viel wie alle Bilanz- und Strukturdaten zusammen. Als weitere Kriterien nennt das Informationsblatt unter anderem Regionenrisiko, Erfahrung des Managements, die Relation von Kapital zu Umsatz und externe Zahlungserfahrungen. Wer die eigene Auskunft prüft, beginnt deshalb bei Zahlungsweise, Krediturteil und Negativmerkmalen.
Warum ändert sich der Index, obwohl im Unternehmen nichts passiert ist?
Der Index kann sich verschieben, ohne dass Sie etwas anders machen. Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Methodik: Die Creditreform entwickelt die Berechnung nach eigenen Angaben stetig weiter und berücksichtigt dabei geänderte Ausfallwahrscheinlichkeiten in einzelnen Marktsegmenten.
- Branchen-PD: Jede Branche hat eine eigene Ausfallwahrscheinlichkeit; in der Muster-Auskunft gilt sie bis 1,50 % als gering und ab 3,00 % als hoch. Steigen die Ausfälle in Ihrer Branche, wirkt das auf Ihre Bewertung. Bei einem falschen WZ-Schlüssel rechnet das System mit dem Risiko einer fremden Branche.
- Neue Zahlungserfahrungen: Lieferanten melden ihre Erfahrungen laufend, etwa über das Debitorenregister Deutschland.
- Veraltete oder fehlende Zahlen: Ohne aktuellen Jahresabschluss beruht die Bilanzbonität auf alten Daten.
Aus der LHR-Praxis
Eine Mandantin hatte das Geschäft einer langjährig bestehenden Einzelfirma mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Die Auskunftei hatte diese Rechtsnachfolge nicht richtig abgebildet. Mit Handelsregisterauszug und Kaufvertrag wurde das Unternehmensalter auf 41 Jahre korrigiert. Der Score verbesserte sich danach von 294 auf 271 Punkte, die ausgewiesene Ausfallwahrscheinlichkeit ging von 11,07 % auf 1 % zurück. Jeder Fall liegt anders, ein bestimmtes Ergebnis lässt sich nicht vorhersagen. Den Fall schildern wir im Beitrag Bonitätsverbesserung durch gezielte Argumentation.
Gelten für Firmen und Personen dieselben Rechte?
Nein. Es kommt darauf an, wessen Daten betroffen sind.
Gesellschaften wie GmbH, UG oder AG können sich nicht auf die DSGVO berufen, denn sie schützt nur natürliche Personen. Unwahre Tatsachen, die den Kredit eines Unternehmens gefährden, lassen sich aber über § 824 BGB angreifen. Ergänzend schützt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht über § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB analog. Daraus folgen Ansprüche auf Berichtigung und Unterlassung. Der Index selbst ist eine Bewertung. Angreifbar sind vor allem die Tatsachen, auf denen er beruht, etwa eine falsche Branche, ein falsches Gründungsdatum oder erledigte Forderungen ohne Vermerk.
Natürliche Personen, also Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute und Freiberufler, haben die Rechte aus der DSGVO: Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, Löschung nach Art. 17 DSGVO und Widerspruch nach Art. 21 DSGVO. Die Creditreform muss nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats. In begründeten Fällen ist eine Verlängerung um zwei weitere Monate möglich. Das gilt auch für die Daten des Geschäftsführers, die in der Auskunft über eine GmbH stehen.
Ab dem 20. November 2026 gilt für das Scoring natürlicher Personen der neue § 37a BDSG, der den bisherigen § 31 BDSG ersetzt (BGBl. 2026 I Nr. 139). Er verpflichtet Auskunfteien, auf Antrag unter anderem die genutzten Daten und Kriterien, deren Gewichtung und die Aussagekraft des konkreten Wertes verständlich zu erklären. Anschriftendaten dürfen in den Wert nicht einfließen, und offene Forderungen dürfen nur unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Was können Sie tun, wenn Ihr Index zu hoch ist?
Der erste Schritt ist immer, die eigenen Daten zu kennen. Danach geht es darum, Fehler zu belegen und aktuelle Zahlen nachzureichen:
- Eigenauskunft anfordern: Als natürliche Person verlangen Sie die kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Unternehmen können ihre Firmendaten über die Unternehmensbefragung der Creditreform online prüfen und kostenfrei aktualisieren.
- Zeile für Zeile prüfen: Stimmen Firmierung, Rechtsform, Gründungsdatum, Branchenschlüssel, Kapital, Mitarbeiterzahl und Umsatz? Sind Negativmerkmale aktuell, erledigt oder überhaupt Ihrem Unternehmen zuzuordnen? Sind die Personendaten des Geschäftsführers richtig?
- Berichtigung schriftlich verlangen: Benennen Sie jede falsche Angabe einzeln, fügen Sie Belege bei (Handelsregisterauszug, Zahlungsnachweis, Jahresabschluss) und setzen Sie eine angemessene Frist.
- Zahlen freiwillig aktualisieren: Ein aktueller Jahresabschluss ersetzt veraltete Daten. Übermitteln Sie nur belegbare Angaben.
- Bei Ablehnung anwaltlich nachfassen: Reagiert die Creditreform nicht oder lehnt sie eine berechtigte Korrektur ab, kommen eine anwaltliche Aufforderung, eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht (bei personenbezogenen Daten) und gerichtliche Schritte in Betracht.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Lieferanten, Banken, Leasinggesellschaften und Versicherer fragen den Index ab, ohne dass Sie davon erfahren. Deshalb gilt:
- Kennen Sie Ihren aktuellen Wert, bevor Sie Kredit- oder Leasinggespräche führen oder einen wichtigen Lieferanten um ein längeres Zahlungsziel bitten.
- Prüfen Sie Ihre Auskunft nach jedem Einschnitt erneut: nach einem Mahnverfahren, einem Gesellschafterwechsel, einer Umfirmierung, einer Sitzverlegung oder einer Unternehmensnachfolge.
- Bewahren Sie Zahlungsnachweise für streitige oder verspätet bezahlte Rechnungen auf.
- Achten Sie besonders auf den Bereich um 300. Gerade dort kann eine einzelne falsche Angabe den Unterschied machen.
Für einen schnellen ersten Überblick können Sie Ihre Creditreform-Eigenauskunft im LHR Crefo-Check kostenlos und anonym hochladen. Die Auskunft wird automatisch auf typische Angriffspunkte geprüft, etwa Negativmerkmale, veraltete Einträge, eine falsche Branche oder widersprüchliche Bilanzdaten. Auf Wunsch erhalten Sie ein individuelles Schreiben an die Creditreform zum eigenen Versand.
Häufige Fragen zum Creditreform-Bonitätsindex
Was ist ein guter Creditreform-Bonitätsindex?+
Was bedeutet ein Bonitätsindex von 300?+
Was bedeutet ein Bonitätsindex von 500 oder 600?+
Gilt die DSGVO auch für die Creditreform-Auskunft über meine GmbH?+
Wissen Sie, welche Daten hinter Ihrem Bonitätsindex stehen?
Laden Sie Ihre Creditreform-Eigenauskunft im LHR Crefo-Check hoch. Die Prüfung ist kostenlos und anonym und zeigt Ihnen, welche Angaben angreifbar erscheinen.
Weiterführende Informationen
- Der LHR Crefo-Check: Creditreform-Bonität kostenlos prüfen
- LHR-Praxisfall: Creditreform-Bonitätsindex verschlechtert, wenn eine einzige Rechnung 90 Punkte kostet
- LHR-Praxisfall: Fehlerhafter Creditreform-Eintrag gelöscht, Bonitätsindex auf 283 Punkte korrigiert
- LHR-Praxisfall: Creditreform-Bonitätsindex 500
- EuGH-Urteil: SCHUFA und Creditreform, welche Rechte Sie haben
- Themenseite: Creditreform- und SCHUFA-Einträge löschen lassen