Falsche Branche bei Creditreform: Wie der WZ-Code Ihre Bonität beeinflusst
Jede Wirtschaftsauskunft der Creditreform ordnet Ihr Unternehmen einer Branche zu, verschlüsselt mit einem WZ-Code des Statistischen Bundesamts. Kaum jemand prüft diese Zeile. Dabei hängt an ihr die Ausfallwahrscheinlichkeit Ihrer Vergleichsbranche, die jeder Leser der Auskunft sieht, und ein Faktor, der in den Bonitätsindex einfließt. Wie falsche Zuordnungen entstehen und wie Sie sie korrigieren lassen.
Wer seine Creditreform-Auskunft durchsieht, achtet zuerst auf Bonitätsindex, Negativmerkmale und Kreditlimit. Die Angaben zur Geschäftstätigkeit weiter hinten fallen kaum auf. Dort legt die Auskunftei fest, zu welcher Branche Ihr Unternehmen gehört. Die Branche bei Creditreform wird über den WZ-Code ausgedrückt, also über einen Schlüssel aus der amtlichen Klassifikation der Wirtschaftszweige.
Stimmt dieser Schlüssel nicht, wird Ihr Unternehmen mit der falschen Vergleichsgruppe gemessen. Ein Softwarehaus, das als Bauunternehmen geführt wird, erscheint dem Leser der Auskunft in einem Licht, das mit der Wirklichkeit wenig zu tun hat.
- WZ 2008 ist die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es die Nachfolgerin WZ 2025; in der Übergangszeit gelten beide parallel.
- Die Creditreform-Auskunft nennt Branchenschlüssel und Bezeichnung, bei mehreren Tätigkeiten eine Gewichtung und zu jedem Code die Branchen-PD.
- In der schematischen Darstellung der Creditreform entfallen auf die Branche 6 % der Gewichtung im Bonitätsindex.
Was ist der WZ-Code, und gilt noch die WZ 2008?
Der WZ-Code ist ein Schlüssel aus der „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ des Statistischen Bundesamts (Destatis), mit dem wirtschaftliche Tätigkeiten einheitlich erfasst werden. Die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), beruht auf der europäischen Systematik NACE Rev. 2 und gliedert die Wirtschaft in fünf Ebenen: 21 Abschnitte, 88 Abteilungen, 272 Gruppen, 615 Klassen und 839 Unterklassen. Der Code 41.20.1 steht zum Beispiel für „Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)“, 62.01.9 für „Sonstige Softwareentwicklung“.
Zum 1. Januar 2025 hat Destatis die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025), eingeführt. Sie löst die WZ 2008 grundsätzlich ab, wird aber stufenweise in den einzelnen Statistiken umgesetzt. Bis zur vollständigen Ablösung gelten beide Klassifikationen parallel. Die neue Fassung verschiebt einzelne Bereiche, etwa die Bauträger aus dem Baugewerbe in das Grundstücks- und Wohnungswesen.
Die Muster-Wirtschaftsauskunft der Creditreform (Stand August 2024) arbeitet mit der WZ 2008. Ob und wann Creditreform auf die WZ 2025 umstellt, lässt sich öffentlich zugänglichen Unterlagen bislang nicht entnehmen. Maßgeblich ist die Ausgabe, die in Ihrer eigenen Auskunft steht. Nach einer Umstellung lohnt ein zweiter Blick, weil sich Codes ändern können.
Aufschlussreich sind die Regeln der WZ 2008 selbst. Nach ihren Vorbemerkungen wird eine Einheit nach ihrer Haupttätigkeit eingeordnet. Das ist die Tätigkeit mit dem größten Beitrag zur Wertschöpfung; sie muss nicht 50 % oder mehr ausmachen. Fehlen Wertschöpfungsdaten, darf mit Ersatzgrößen wie Umsatz oder Mitarbeiterzahl gearbeitet werden; gerade bei Handelsumsätzen bildet der Umsatz die Wertschöpfung aber schlecht ab. Creditreform ist an diese Regeln der amtlichen Statistik nicht gebunden, als Prüfmaßstab eignen sie sich aber gut.
Wo steht die Branche in der Creditreform-Wirtschaftsauskunft?
Die Branche steht im Abschnitt „Geschäftstätigkeit“ der Wirtschaftsauskunft. Nach der Muster-Wirtschaftsauskunft der Creditreform besteht er aus vier Bausteinen:
- Eingetragener Gegenstand: der Unternehmensgegenstand, wie er etwa im Handelsregister eingetragen ist.
- Tatsächliche Tätigkeit: eine Kurzbeschreibung dessen, was das Unternehmen nach Kenntnis der Creditreform tatsächlich tut.
- WZ 2008: ein oder mehrere Branchenschlüssel mit Beschreibung und, bei mehreren Codes, einer prozentualen Gewichtung.
- PD: zu jedem Code die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit von Unternehmen derselben Branche, die Branchen-PD.
Im Muster ist ein Bauunternehmen mit drei Codes erfasst: 50 % „Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)“, 30 % Großhandel mit Baustoffen und 20 % sonstiger Tiefbau, mit Branchen-PD von 1,77 %, 1,43 % und 2,70 %. Darunter ordnet Creditreform die Werte ein: Bis 1,50 % bezeichnet sie das Branchenrisiko als gering, ab 3,00 % als hoch. Der Durchschnitt über alle Branchen in Deutschland lag laut Muster bei 1,56 % (Stand März 2024).
Eingetragener Gegenstand und tatsächliche Tätigkeit werden also getrennt erfasst und können auseinanderfallen. Prüfen Sie deshalb, ob die WZ-Codes Ihrer gelebten Tätigkeit folgen oder nur dem Text im Register.
Wie stark beeinflusst die Branche den Bonitätsindex?
Die Branche wirkt als Faktor im Bonitätsindex und als Vergleichswert, den jeder Empfänger der Auskunft liest. Im Flyer zum Bonitätsindex nennt Creditreform das „Branchenrisiko“ ausdrücklich unter den Informationen, die in die Berechnung eingehen. In der dort abgebildeten „Schematischen Ermittlung“ entfallen auf die Branche 6 % der Gewichtung. Zum Vergleich: Zahlungsweise und Krediturteil kommen dort auf je 25 %, die Bilanzbonität auf 10 %. Wie das Modell im Einzelfall rechnet, legt die Auskunftei nicht offen.
6 % klingen nach wenig. Wer als Lieferant, Bank oder Kreditversicherer eine Auskunft abruft, sieht neben Ihrem Index aber auch die Branchen-PD. Steht dort ein Wert über 3,00 % mit dem Hinweis auf ein hohes Branchenrisiko, prägt das den Eindruck, auch wenn Ihre eigenen Zahlen solide sind.
Wie sich eine korrigierte Branche auf Ihren Index auswirkt, lässt sich von außen nicht vorhersagen. Die zutreffende Branche kann sogar ein höheres Branchenrisiko haben als die bisher eingetragene. Ziel ist eine richtige Auskunft, nicht ein bestimmter Wert.
Woher kommen falsche Branchenzuordnungen?
Falsche Branchencodes entstehen meist, weil die Auskunftei von Register- oder Altdaten ausgeht, die die heutige Tätigkeit nicht mehr abbilden:
- Weit gefasster Unternehmensgegenstand: Viele Gesellschaftsverträge nennen vorsorglich zahlreiche Tätigkeiten. Orientiert sich die Zuordnung am erstgenannten Begriff, landet ein Beratungsunternehmen schnell im Handel oder im Bau.
- Gewerbeanmeldung: Die Tätigkeitsbeschreibung in der Gewerbeanzeige ist oft knapp und veraltet. Ein Wechsel des Gewerbegegenstands ist nach § 14 Abs. 1 GewO anzuzeigen.
- Frühere Tätigkeit: Aus dem Onlinehändler wird ein Softwareanbieter, aus dem Bauunternehmen ein Bestandshalter von Immobilien. Die Auskunft folgt dem nicht automatisch.
- Holding oder operatives Unternehmen: Die WZ 2008 kennt eigene Codes für Beteiligungsgesellschaften (64.20) und für Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften (70.10.1). Erhält eine Holding den Code einer Tochtergesellschaft oder ein operatives Unternehmen einen Holding-Code, stimmt die Vergleichsgruppe nicht.
- Mischbetriebe: Wird eine Nebentätigkeit mit hohem Branchenrisiko als Schwerpunkt geführt, entsteht ein schiefes Bild.
- Übernahmen und Nachfolgen: Bei Umfirmierung, Umwandlung oder Geschäftsübernahme werden Daten des Vorgängers mitunter unverändert fortgeschrieben.
Wie lassen Sie eine falsche Branche bei Creditreform korrigieren?
Eine falsche Branchenzuordnung korrigieren Sie mit der eigenen Auskunft, belastbaren Belegen und einer konkreten Berichtigungsaufforderung. So gehen Sie vor:
- Eigenauskunft beschaffen: Natürliche Personen, also Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute und Freiberufler, können nach Art. 15 DSGVO kostenlos Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten verlangen. Für Firmendaten bietet Creditreform eine Unternehmensbefragung an, über die sich Firmendaten nach Angaben der Auskunftei online prüfen und kostenfrei aktualisieren lassen.
- Abschnitt „Geschäftstätigkeit“ prüfen: Passen eingetragener Gegenstand, tatsächliche Tätigkeit, Codes und Gewichtung zu dem, was Ihr Unternehmen heute tut? Den zutreffenden Code finden Sie im Verzeichnis der WZ 2008 bei Destatis.
- Tätigkeit belegen: Geeignet sind Website und Produktunterlagen, eine Aufteilung von Umsatz oder Rohertrag nach Geschäftsbereichen (etwa als Bestätigung des Steuerberaters), die aktuelle Gewerbeanmeldung und der Handelsregisterauszug. Begründen Sie eine Gewichtung möglichst mit dem Rohertrag und nicht allein mit dem Umsatz.
- Berichtigung verlangen: Benennen Sie den falschen Code, den richtigen Code und die Gewichtung, die Sie für zutreffend halten, und fügen Sie die Belege bei. Setzen Sie eine angemessene Frist und verlangen Sie die Neuberechnung des Bonitätsindex auf der berichtigten Grundlage.
- Ergebnis kontrollieren: Fordern Sie nach der Antwort eine neue Auskunft an und vergleichen Sie Code, Gewichtung, Branchen-PD und Index.
Liegt die Ursache im eingetragenen Unternehmensgegenstand, sollten Sie auch diesen anpassen. Sonst besteht die Gefahr, dass der alte Text bei der nächsten Aktualisierung wieder in die Auskunft gelangt. Bei der GmbH ist er Pflichtinhalt des Gesellschaftsvertrags (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG). Seine Änderung erfordert einen Gesellschafterbeschluss mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, der notariell beurkundet werden muss (§ 53 GmbHG). Rechtliche Wirkung hat die Änderung erst mit der Eintragung ins Handelsregister (§ 54 Abs. 3 GmbHG).
Welche Rechte haben Sie: DSGVO oder § 824 BGB?
Welche Anspruchsgrundlage greift, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab.
Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute und Freiberufler: Die Daten über ihren Betrieb sind personenbezogene Daten. Nach Art. 16 DSGVO können sie die unverzügliche Berichtigung unrichtiger und die Vervollständigung unvollständiger Daten verlangen. Dahinter steht der Grundsatz der Datenrichtigkeit aus Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO. Für die Dauer der Prüfung kann nach Art. 18 Abs. 1 lit. a DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung verlangt werden. Creditreform muss unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats; in komplexen Fällen ist eine Verlängerung um zwei Monate möglich (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
GmbH, UG und AG: Für Firmendaten juristischer Personen gilt die DSGVO nicht. Hier kommen § 824 BGB (Kreditgefährdung) und das Unternehmenspersönlichkeitsrecht aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 1004 BGB analog in Betracht. § 824 BGB erfasst die Behauptung oder Verbreitung unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, den Kredit eines anderen zu gefährden. Ob ein Unternehmen im Bau oder in der Softwareentwicklung tätig ist, lässt sich überprüfen. Die Branchenzuordnung hat insoweit einen Tatsachenkern.
Bei Mischbetrieben enthält die Gewichtung aber auch eine Einschätzung der Auskunftei. Nicht jede Abweichung begründet deshalb einen Anspruch. Je eindeutiger die Zuordnung objektiv falsch ist, etwa weil die eingetragene Tätigkeit gar nicht ausgeübt wird, desto besser stehen die Chancen. Im Streitfall muss das betroffene Unternehmen die Unwahrheit bei § 824 BGB in der Regel selbst belegen. Saubere Unterlagen sind daher entscheidend.
Personendaten des Geschäftsführers in der Firmenauskunft bleiben auch bei der GmbH personenbezogene Daten, für die die DSGVO gilt.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Unternehmen sollten die Branchenangaben in ihrer Creditreform-Auskunft ebenso ernst nehmen wie Negativmerkmale:
- Prüfen Sie bei jeder Eigenauskunft den Abschnitt „Geschäftstätigkeit“ und nicht nur den Index.
- Halten Sie Unternehmensgegenstand, Gewerbeanmeldung und Website in Einklang mit Ihrer tatsächlichen Tätigkeit.
- Dokumentieren Sie Umsatz und Rohertrag nach Geschäftsbereichen.
- Melden Sie Änderungen Ihres Geschäftsmodells aktiv, zum Beispiel über die Unternehmensbefragung der Creditreform.
- Prüfen Sie Ihre Auskunft erneut, wenn Creditreform auf die WZ 2025 umstellt.
- Lehnt Creditreform eine eindeutig berechtigte Berichtigung ab, lassen Sie die Rechtslage anwaltlich prüfen.
Einen ersten Überblick verschafft Ihnen der LHR Crefo-Check. Sie laden Ihre Creditreform-Eigenauskunft kostenlos und anonym hoch; die automatische Prüfung erfasst unter anderem falsche Branchenzuordnungen, veraltete Einträge und Negativmerkmale. Auf Wunsch erhalten Sie ein individuelles Schreiben an die Creditreform zum Selbstversand.
Häufige Fragen zur Branche bei Creditreform
Was bedeutet „WZ 2008“ in der Creditreform-Auskunft?+
Wie viel macht die Branche am Creditreform-Bonitätsindex aus?+
Kann ich meinen WZ-Code bei Creditreform ändern lassen?+
Muss ich dafür den Unternehmensgegenstand im Handelsregister ändern?+
Verbessert eine korrigierte Branche automatisch meinen Bonitätsindex?+
Wie schnell muss Creditreform auf meine Berichtigungsaufforderung reagieren?+
Stimmt die Branche in Ihrer Creditreform-Auskunft?
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