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Schinkenstreit im Schwarzwald

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Schwarzwälder Schinken Streit
Photo by Zoltan Kovacs on Unsplash

Wurscht is eene Jabe Jottes – nur er alleene weeß, wat drin is.

Das gilt vielleicht in Berlin aber nicht unbedingt für den Schwarzwald. Gottes Wissen alleine reicht nicht, wenn es darum geht, Inhalt und Herkunft des berühmten Schwarzwälder Schinkens zu definieren.

Denn wie das so ist bei regionalen Lebensmitteln: Sobald sie gut sind, wollen alle ne Scheibe abhaben. Champagner, Parmesan, Spreewaldgurke…, um nur drei international erfolgreiche Produkte zu nennen. 

Der Schwarzwald ist keine Stadt in China 

Bell Food, einer der führenden Fleischverarbeiter in Europa, stellt im Schwarzwald Schwarzwälder Schinken her, schneidet und verpackt diesen aber nicht im Schwarzwald. Ist Schwarzwälder Schinken nur Schwarzwälder Schinken, wenn er nicht nur im Schwarzwald hergestellt, sondern dort auch geschnitten und verpackt wird? 

So verhält es sich jedenfalls mit dem berühmten Parmaschinken. Dieser muss in Parma hergestellt, geschnitten und verpackt werden. Ein paar gerissene Chinesen haben kurzerhand eine Stadt in China „Parma“ genannt und vertreiben nun von da aus zweifelsfrei in Parma hergestellten Schinken in die ganze Welt. Wow.

Schutzbund verklagt Fleischvertrieb

Der Schutzbund der Schwarzwälder Schinkenhersteller ist mit dem Vorgehen der Firma Bell Food nicht einverstanden. Dieser beantragte bereits 2005 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dass Schwarzwälder Schinken nur so heißen dürfe, wenn er auch im Schwarzwald geschnitten und verpackt wird. Das DPMA schob den Fall zum EuGH, damit dort ein für alle mal geklärt wird, wo der Schinken denn nun geschnitten werden muss.

Und das wurde es. Zumindest teilweise. Das EuGH entschied, dass die Weiterverarbeitung außerhalb des Schwarzwaldes nicht ausgeschlossen werden müsse. Abhängig von Risiko und Qualität der Verarbeitung, könne eine Verlagerung der Schneide- und Verpackungsprozesse außerhalb des Schwarzwaldes erfolgen. Dies müsse aber individuell für jedes Produkt bewertet werden (EuGH, Urteil v. 19.12.2018, Az. C‑367/17). 

Ein Vielleicht ist kein Nein

Bell Food freut sich über das Urteil. Der Spielraum, der hier gegeben wird, ist durchaus für Hersteller geschützter regionaler Eigennamen auszuschöpfen. Es besteht also Zuversicht, den Schinken weiterhin außerhalb des Schwarzwaldes schneiden und verpacken zu lassen.

Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller war ebenfalls zufrieden mit dem Urteil und sieht der Entscheidung der Patentrichter zuversichtlich entgegen. Ob diese sich letzten Endes für oder gegen die Weiterverarbeitung außerhalb des Schwarzwaldes entscheiden, ist offen. Zufriedenheit auf beiden Seiten wird nach diesem Urteil mit Sicherheit nicht mehr herrschen. 

Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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