Multiple awards.

Focus Markenrecht
de

Landgericht Berlin: BILD darf Medienpreis nicht „OSGAR“ nennen

Your contact person

Einer Pressemitteilung des Landgerichts Berlin zufolge darf die Axel Springer AG unter Bezeichnung „OSGAR“ oder „Bild-OSGAR“ keine Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen ausloben oder verleihen.

Das hat das Landgericht Berlin (Landgericht Berlin, Urteil vom 2. August 2011, Az. 16 O 168/10, das Urteil liegt noch nicht mit Gründen vor) auf Klage der Academy of Motion Pictures Arts and Sciences mit Sitz in Beverly Hills entschieden.

Diese vergibt seit 1929 für herausragende Leistungen im Filmbereich die Trophäe „Oscar“ und hatte sich durch die jährliche Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die Axel-Springer-AG in ihren Markenrechten verletzt gesehen.

Dem ist das Landgericht gefolgt. Wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen bestehe Verwechslungsgefahr.

Die Axel-Springer-AG hatte sich unter anderem erfolglos darauf berufen, ihr Preis sei nach dem sächsischen Schausteller und Marktschreier Oskar Seifert (1861 – 1932) benannt, von dem sich auch die bekannte Redewendung „frech wie Oskar“ ableite.

Quelle:

Pressestelle der Berliner Zivilgerichte

Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

 

Practical handbook for enforcing claims in competition law

2nd, completely revised and updated edition

Arranged chronologically, differentiated structure, numerous cross-references and, brand new: Extensive practical information on every process situation.

Learn more

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht