Multiple awards.

Focus Markenrecht
de

Ein Presseartikel kommt selten allein

Your contact person

schler geben pfuschzettel weiterJournalisten schreiben voneinander ab.

Dieses Phänomen ist bereits aus dem Bereich der Druckmedien hinlänglich bekannt. Seien es mehrere konzernzugehörige Druckerzeugnisse (z.B. EXPRESS und Kölnische Rundschau), die ein und dasselbe Thema je nach Seriositätsgrad für ihren jeweiligen Leserkreis entsprechend aufarbeiten, seien es sonstige konkurrierende Redaktionen oder Verlage.

In Ermangelung selbst recherchierter Themen neigt man hin und wieder dazu, in den Beiträgen der Kollegen nach interessanten Ideen zu suchen und diese gegebenenfalls „auszuleihen“.

Die Verbreitung digitaler Medien und insbesondere die zu beobachtende Verlagerung der journalistischen Berichterstattung aus dem Offline-Bereich in die Welt des Internets haben diese Problematik auf ein anderes Level gebracht.

Der damit verbundene geringe finanzielle Aufwand machte die Einrichtung und Unterhaltung einer eigenen Informationsquelle jedermann zugänglich. Deren Anzahl ist rapide gestiegen. Gleich geblieben ist jedoch die jeweilige Bestrebung, möglichst viele Leser und Interessenten anzulocken. Hierzu versucht man in aller Regel, das eigene Informationsangebot möglichst umfangreich zu gestalten. Tagesaktuelle Themen der Konkurrenz dürfen dabei natürlich nicht fehlen. Dies gilt erst recht, wenn es sich um provokative beziehungsweise sensationslustige Artikel handelt.

Diese Handhabung ist nicht nur bei kleineren Online-Magazinen, Blogseiten, Foren und Community-Seiten, sondern auch bei größeren und grundsätzlich als seriös geltenden Medien zu beobachten. Als interessant erscheinende Nachrichten und Berichte, welche von anderen Quellen schon einmal rausgebracht wurden, werden aufgegriffen, abgeändert und mit oder ohne Referenz auf den Ursprungsartikel weiter verbreitet. Der Wettlauf um die Quantität schadet jedoch bekanntlich der Qualität. Für eine ordentliche Recherche bleibt in vielen Fällen kein Raum mehr. Anstelle von sorgfältig geprüften und ausgewerteten Informationen kommt die „stille Post“.

Nach einem Bespiel braucht man nicht lange zu suchen: Ein solches liefert bereits ein kürzlich erschienenes Interview des Partners unserer Kanzlei, Herrn Dr. Niklas Haberkamm, zum Thema der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von aufwendig gestalteten Speisen. Der betreffende Bericht wurde innerhalb von wenigen Tagen von zahlreichen Autoren und Redaktionen übernommen und in diversen Medien rausgebracht, und zwar nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern weltweit. Berichtet wurde beispielsweise in Großbritannien, Österreich, Frankreich, Italien, Russland, Australien, Asien, Südafrika und in den USA (vgl. nur welt.de, focus.de, huffingtonpost.de, democraticpost.de, social-telegraph.de, arcor.de, thelocal.de, dailymail.co.uk, eater.com, foodworldnews.com, zhichanli.com, derstandard.at, 24h.net.au, smoothfm.com.au, tapasmagazine.com, lefigaro.fr).

An diesem Beispiel sieht man (und die meisten wissen es schon aus eigener Erfahrung): Die Schnelligkeit der Informationsverbreitung im Internet und deren Reichweite sind enorm. Die Auswirkungen ebenfalls. Die mangelnde Sorgfalt verknüpft mit der Sensationslust münden in verzerrende und oft sogar wahrheitswidrige Berichte, welche die Autoren und die Seitenbetreiber sodann unter dem Deckmantel der Pressefreiheit bis aufs Letzte verteidigen.

Gestaltet sich die Weiterverbreitung hingegen als sinngetreu, wird die Problematik damit nicht vollständig beseitigt. Man wird dann nämlich immer noch mit dem „Nebeneffekt“ konfrontiert, dass bestimmte Informationen durch ihre intensive Verbreitung im Internet perpetuiert werden. Deren Richtigkeit wird dabei schon allein aufgrund des hohen Verbreitungsgrades nahezu automatisch unterstellt. Ebenso wird ihnen auch besondere Wichtigkeit zugesprochen.

Schnelle Erreichbarkeit von Internet-Ressourcen und einfache Recherchierbarkeit von Informationen, welche den herkömmlichen Presseerzeugnissen und dem Rundfunk fremd waren, führen heutzutage dazu, dass diejenigen, die einmal in den Fokus der Online-Medien gerückt sind, in bestimmten Situationen unfreiwillig stigmatisiert werden. In persönlichkeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, aber auch im Alltag trifft man insoweit nicht selten auf das „Argument“, dass, wenn schon so viele Medien von bestimmten (Miss-)Verhältnissen berichtet haben, dann müsste schon was daran sein, dann hat man das doch zuvor ordentlich recherchiert.

Einen nicht unerheblichen Beitrag zu solcher Sichtweise beziehungsweise zum insofern entstehenden Eindruck leisten dabei die Suchmaschinen wie Google. Im Hinblick auf diese kämpfen zahlreiche Informationsportale mit diversen Suchoptimierungsmaßnahmen um möglichst besseres Ranking für ihre Artikel. Dieser Kampf wird naheliegenderweise auf Kosten von betroffenen Unternehmen und Personen ausgetragen, die plötzlich feststellen müssen, dass entsprechende negative oder sogar rechtsverletzende Berichte in den Google-Suchergebnissen noch weit vor der eigenen Homepage erscheinen. Von dieser Problematik haben wir erst kürzlich berichtet.

Jeder, der auf den eigenen guten Ruf Wert legt, darf solche Verhältnisse nicht dulden. Schlechte Presse verbreitet sich schnell. Schon nach kurzer Zeit kann die breite Verbreitung von negativen Berichten dazu führen, dass betroffene Unternehmen oder Produktangebote mit diesen derart assoziiert werden, dass Suchmaschinenbetreiber sie den Interessenten sogar von sich aus als sogenannten Suchwortergänzungsvorschläge einblenden. Hiergegen kann im Rahmen des Reputationsmanagements zügig und konsequent vorgegangen werden. (pu)

(Bild: © contrastwerkstatt – Fotolia.com)

Practical handbook for enforcing claims in competition law

2nd, completely revised and updated edition

Arranged chronologically, differentiated structure, numerous cross-references and, brand new: Extensive practical information on every process situation.

Learn more

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht