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Focus Markenrecht

Mangel

Was ist ein Mangel?

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Was ist ein Mangel?

Mit dem Begriff Mangel umschreiben Juristen nicht das Gerät zum Glätten von Wäsche. Ein Mangel stellt im deutschen Recht vielmehr einen „Fehler“ dar. Er liegt vor wenn die Sache tatsächlich nicht die Beschaffenheit aufweist, die sie aufweisen sollte. Es herrscht im deutschen Recht der subjektive Mangelbegriff. Nach diesem wird bei der Prüfung, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, zunächst eine etwaige Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger zugrunde gelegt.

Unsere Leistungen zum Thema Mangel

  • Prüfung, ob ein Mangel vorliegt
  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik 
  • Definition der Mandantenziele (Handlung, Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Zahlung)
  • Prüfung der rechtlichen Ansprüche und tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Entwicklung einer Taktik zur außergerichtlichen Geltendmachung
  • Abwägung der Chancen und Risiken (sowohl in Bezug auf Kosten als auch auf Reputationsrisiken)
  • Prüfung der eigenen Rechtskonformität (zB. im Onlineshop oder in der Werbung)
  • Prüfung der Bonität des Gegners
  • Risikominimierung gerichtlicher Schritte: So wie viel nötig, so wenig wie möglich
  • Prüfung der Zuständigkeit deutscher Gerichte auch für internationale Sachverhalte
  • Litigation-PR (öffentliche Begleitung der Prozesse)
  • Besondere Expertise bzgl. prozessualer Besonderheiten in speziellen Verfahren (Eilverfahren, Feststellungsklagen, etc.)
  • Nachhaltige Durchsetzung erstrittener Titel in Bezug auf Handlungen, Unterlassungen, Schadensersatz und Kosten
  • evtl. Veröffentlichung für den Mandanten erfolgreicher Entscheidungen

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